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Theodor Icklers Sprachtagebuch

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25.10.2006
 

Protokoll der achten Sitzung Feb. 2006
Beschluß zur GKS und Stellungnahme zum Anhörungsverfahren

Anscheinend habe ich vergessen, das vollständige Protokoll der Februarsitzung hier einzurücken.


Protokoll
der achten Sitzung des Rats für deutsche Rechtschreibung

Ort: Institut für Deutsche Sprache (IDS), Mannheim
Termin: 3. Februar 2006, 11.05 bis 15.05 Uhr
Anwesende:
Vorsitz: Staatsminister a. D. Dr. h. c. mult. Hans Zehetmair
Mitglieder aus Deutschland: Prof. Dr. Ludwig M. Eichinger, Prof. Dr. Dr. h. c. mult. Norbert R. Wolf, Prof. Dr. Peter Eisenberg, Prof. Dr. Uwe Pörksen, Dr. Matthias Wermke, Dr. Sabine Krome, Prof. Dr. Rudolf Hoberg, Prof. Dr. Werner Besch, Prof. Dr. Jakob Ossner (11.40 bis 14.00 Uhr), StD Fritz Tangermann, Dr. Edmund Jacoby, Michael Banse, Ulrike Kaiser, Jürgen Hein, Anja Pasquay (ab 11.50 Uhr), Dr. Ludwig Eckinger
Mitglieder aus Österreich: Landesschulinspektor Dr. Karl Blüml, OStR Prof. Günter Lusser, Prof. Dr. Richard Schrodt, Mag. Ulrike Steiner, Obersenatsrat Dr. Kurt Scholz, Prof. Dr. Hans Haider, Dir. Georg Glöckler (bis 14.53 Uhr), Dr. Ludwig Laher
Mitglieder aus der Schweiz: Prof. Dr. des. Claudia Schmellentin, Prof. Dr. Peter Gallmann, Prof. Dr. Thomas Lindauer, Dr. phil. Roman Looser, Dr. h. c. Werner Hauck, Peter Feller, Stephan Dové (ab 11.45 Uhr)
Mitglied aus dem Fürstentum Liechtenstein: Renate Gebele Hirschlehner
Mitglied aus der Autonomen Provinz Bozen-Südtirol: Dr. Rudolf Meraner
Gäste: Dr. Franz Guber; StD Dr. Tobias Funk, Regierungsdirektorin Maria Lüken
Entschuldigt: Prof. Dr. Theodor Ickler, Wolfgang Fürstner; Bundesminister a. D. Dr. Helmut Zilk; Max A. Müller, Dr. Monique R. Siegel

Tagesordnung:
TOP 1:
Feststellung der Beschlussfähigkeit
TOP 2:
Genehmigung der Tagesordnung und des Protokolls
TOP 3:
Beratung und ggf. Beschluss über die Vorlage zur „Groß- und Kleinschreibung“ der Arbeitsgruppe „Groß- und Kleinschreibung“
TOP 4:
Stellungnahme zu den Ergebnissen des Anhörungsverfahrens
TOP 5:
Weitere Vorgehensweise
TOP 6:
Verschiedenes

Protokoll: Dr. Kerstin Güthert (IDS)

Zu TOP 1: Feststellung der Beschlussfähigkeit
Nach Feststellung der Beschlussfähigkeit eröffnet der Vorsitzende die Sitzung und begrüßt Prof. Dr. des. Claudia Schmellentin als neues Mitglied im Rat. Schmellentin rückt für Prof. Dr. Dr. h.c. Horst Sitta nach.
Anschließend trägt er die eingegangenen Entschuldigungen vor und setzt die Mitglieder von den Stimmrechtsübertragungen in Kenntnis: Das Stimmrecht übertragen hat Fürstner an Pasquay, Zilk an Scholz, Müller an Lindauer und Siegel an Dové.

Zu TOP 2: Genehmigung der Tagesordnung und des Protokolls
Tagesordnung und Protokoll stehen zur Genehmigung an. Während die von Präsidium und Geschäftsstelle vorgeschlagene Tagesordnung wie vorgelegt genehmigt wird, werden zum Entwurf des Protokolls zur November-Sitzung Anträge von Eichinger (zu TOP 4), Krome (zu TOP 5), Pörksen (zu TOP 5) und Schrodt (zu TOP 6) eingebracht.
Das Protokoll wird den Anträgen entsprechend abgeändert und daraufhin einstimmig angenommen.

Zu TOP 3: Beratung und ggf. Beschluss über die Vorlage zur „Groß- und Klein-schreibung“ der Arbeitsgruppe „Groß- und Kleinschreibung“
Der Beratung zugrunde liegt eine Vorlage der Arbeitsgruppe Groß- und Kleinschreibung, die auf der Basis der vom Plenum auf der letzten Sitzung vorgegebenen vier Punkte erstellt wurde: (1) Schreibung des Anredepronomens du in Briefen, (2) Schreibung von festen Verbindungen aus Adjektiv und Substantiv (z.B. gelbe/Gelbe Karte), (3) Einzelschreibungen, die dem Überschneidungsbereich von Groß-Klein- und Getrennt-Zusammen-Schreibung zuzurechnen sind bzw. deren Einstufung als Substantiv umstritten ist (z.B. zu Eigen machen, Recht haben, Pleite gehen) und (4) Schreibung von Pronomina und Kardinalzahlen einerseits und unbestimmten Zahladjektiven andererseits (z.B. auf allen vieren (kriechen), der eine und Einzige). Dabei wurden die Punkte (1) bis (3) eingearbeitet, der vierte hingegen nicht, da eine umfängliche Überprüfung gezeigt hat, dass die Zulassung von Schreibalternativen im Übergangsbereich zu Varianz im Grundwortschatz geführt und neue Grenzfälle hervorgebracht hätte.
Die Vorlage enthält neben den vorgeschlagenen inhaltlichen Änderungen auch Änderungen rein redaktioneller Art, die im Abgleich mit dem Vorschlag zur Getrennt- und Zusammenschreibung erforderlich wurden und insbesondere die §§ 55(4), 56(2) und 56 E3 betreffen. Sie wird von Eichinger in seiner Funktion als Leiter der AG paragrafenweise vorgestellt und im Plenum besprochen, wobei sich die Diskussion auf einzelne Bestim-mungen konzentriert.
Zu § 56(1) lautet der Vorschlag, die geschlossene Liste der Wörter, die in Verbindung mit den Verben sein, bleiben oder werden kleinzuschreiben sind, um feind, freund, klasse und spitze zu erweitern und in § 56 E2 (neu), der die Herausbildung einzelner weiterer Fälle dieser Art in der Umgangssprache verortet, zu öffnen. Da sowohl der Rückgriff auf die „Umgangssprache“ als auch – im Umkehrschluss – die Klassifizierung von klasse und spitze als standardsprachlich auf Kritik stößt, beschließt der Rat mit 36 Ja-Stimmen (bei einer Enthaltung und keiner Gegenstimme), § 56 E2 (neu) zu streichen, und mit bzw. 29 Ja-Stimmen (bei fünf Enthaltungen und drei Gegenstimmen) § 56(1) durch Einfügen eines „wie“ zu öffnen. Von den unterschiedlichen Auffassungen über die Regeldarstellung abgesehen, besteht aber Einvernehmen darüber, dass Wörter wie not, schnuppe und wurst/wurscht intensional zu § 56(1) gehören.
Anders verhält es sich beim Vorschlag, recht und unrecht in Verbindung mit Verben wie behalten, bekommen, geben, haben und tun ausschließlich kleinzuschreiben. Dieser Vorschlag findet im Rat ebensowenig die Mehrheit wie in der Arbeitsgruppe. Die Gründe hierfür liegen im skalaren Übergang zwischen den Wortarten, wie die Diskussion zeigt. So funktioniert in dem Satz „Wie recht du doch hast!“ die Adjektivprobe, während sie in dem Satz *„Wie recht du doch bekommst!“ versagt. Da auch die linguistischen Konzepte keine letzte Gewissheit bringen und alltagssprachlich zwar die Opposition du hast nicht recht – du hast recht aufgemacht, aber gleichzeitig bei Verbindungen mit haben ein Objekt erwartet wird (vgl. Angst haben, Pech haben), empfiehlt der Rat bei einer Enthaltung und keiner Gegenstimme, ohne weitere Markierung Groß- wie Kleinschreibung in den genannten Fällen zuzulassen.
Weitere Änderungsvorschläge zu § 56 werden abgelehnt. Dies betrifft zum einen einen Antrag von Ossner, der die Streichung des s.E. nicht nur überflüssigen, sondern nachgerade irreführenden § 56 E2 bewirken wollte, und zum anderen den Vorschlag der Arbeitsgruppe, die in der Regelformulierung zu § 56(3) „desubstantivisch“ zu ergänzen vorschlug. In beiden Fällen wird dagegen eingewandt, dass die Zeit für Eingriffe dieser Art nicht reif sei, da die Konsequenzen nicht abschätzbar wären. Die Vorschläge verfehlen mit einer Ja-Stimme (bei vier Enthaltungen und 32 Gegenstimmen) bzw. keiner Ja-Stimme (bei keiner Enthaltung und 37 Gegenstimmen) die erforderliche Zweidrittelmehrheit.
In allen anderen Punkten stimmt der Rat der Vorlage der Arbeitsgruppe zu, so u.a. den Regelergänzungen und teilweisen Umgruppierungen im Überschneidungsbereich von Eigennamen und festen Verbindungen aus Adjektiv und Substantiv, die als pragmatisch bezeichnet werden. Dies gilt im Besonderen auch für die fakultative Zulassung der Großschreibung bei festen Verbindungen aus Adjektiv und Substantiv mit einer neuen, idiomatisierten Gesamtbedeutung (wie z.B. schwarzes Brett, auch Schwarzes Brett) – diese Fallgruppe ist ausgesprochen produktiv und zum jetzigen Zeitpunkt nicht abschließend zu regeln.
Da vonseiten der Mitglieder keine formalen Bedenken bestehen, stellt der Vorsitzende die durch den Rat modifizierte Vorlage zur Abstimmung. Sie vereint 36 Ja-Stimmen bei einer Gegenstimme und einer Enthaltung auf sich und ist somit angenommen.

Zu TOP 4: Stellungnahme zu den Ergebnissen des Anhörungsverfahrens
Neben den eigentlichen Voten, die den Mitgliedern nach Ablauf des auf den 13. Januar terminierten Anhörungsverfahrens zugesandt wurden, liegt zur Besprechung eine in der Geschäftsstelle erarbeitete inhaltliche Auswertung der Voten vor. In Ergänzung hierzu werden eingangs aus einzelnen Ländern und Verbänden Meinungen und Eindrücke zum Anhörungsverfahren zur Kenntnis gegeben.
Für Österreich berichtet Scholz, der den Hintergrund der nach eigener Angabe verhalten positiven Stellungnahme darlegt. Die Öffentlichkeit in Österreich ist demnach des Themas müde bis überdrüssig und an einem Ende der Sekkatur interessiert. In diesem Sinne – für Rechtschreibsicherheit und Einheitlichkeit im deutschsprachigen Raum – rate man zum wohltemperierten Ergebnis, für das die österreichischen Mitglieder in ihrem jeweiligen Wirkungskreis gedolmetscht hätten.
Meraner teilt die Hoffnung auf ein Ende in der Rechtschreibdebatte und bestätigt für Südtirol, dass es wichtigere Probleme im Deutschunterricht gibt. In derselben Weise äußert sich auch Eckinger, der bei dieser Gelegenheit betont, dass die Einigkeit im Hinblick auf die Bewertung der Rechtschreibreform unter den Lehrern – entgegen mancher Medienberichte – sehr groß sei. Hauck schließlich bekräftigt die Zustimmung der Schweizer Politik zu den Vorschlägen des Rats und bringt seine Betroffenheit über die Stellungnahme des Dachverbandes Schweizer Lehrerinnen und Lehrer (LCH) zum Ausdruck, dessen Rede von einer deutschen Dominanz und von einer Maßregelung der Schweizer Delegation er nicht nachvollziehen könne.
Die inhaltliche Auswertung der Voten wird von Eichinger vorgestellt. Sie zeigt, dass sich ein Großteil der vorgetragenen Kritikpunkte eine der beiden folgenden Kategorien zuordnen lässt: (1) es handelt sich um ausführlich diskutierte Kompromisse, zu denen ein Beschluss vorliegt; (2) es werden grammatikalische Spezifika eingefordert, die im Plenum bzw. in der jeweiligen Arbeitsgruppe diskutiert, aber letztlich verworfen wurden, da aus ihnen keine rechtschreiblichen Schwierigkeiten erwachsen. Zu den beschlussmäßig verabschiedeten Punkten wird vonseiten des Präsidiums kein Änderungsantrag gestellt.
Eichinger benennt dem Plenum gegenüber sieben Kritikpunkte, die nach Ansicht von Präsidium und Geschäftsstelle weder von (1) noch von (2) erfasst werden. Zu diesen zählen u.a. die kategorische Einstufung von leid- und not- (in leidtun und nottun) als Substantive, die Einordnung von handhaben unter den Zusammensetzungen und die Verwendung des Begriffs „übertragene Bedeutung“ statt „neue, idiomatisierte Gesamtbedeutung“ in § 34 E7.
Alle Einwände werden für nicht stichhaltig gehalten und zurückgewiesen. Demgegenüber wird die Anregung Kromes, in der Regelformulierung zu § 36(2.1) „Verben“ zu ergänzen, aufgenommen.
Aus den Voten ergibt sich für die Mitglieder kein Änderungsbedarf an den beschlossenen Empfehlungen.

Zu TOP 5: Weitere Vorgehensweise
Mit dem Beschluss zur Groß- und Kleinschreibung liegen die Änderungsvorschläge, die der Rat Ende des Monats den staatlich zuständigen Stellen überreichen will, vollständig vor. Aus diesem Anlass verständigt sich der Rat über die Kommunikation der Ergebnisse und über das weitere Vorgehen.
Hinsichtlich der Kommunikation der Ergebnisse besteht Einigkeit darin, dass von Beleh-rungskampagnen Abstand genommen wird. Niemand soll sich – wie Zehetmair formuliert – als Sieger oder Besiegter fühlen. Im Hinblick auf die Schule wird von Schweizer bzw. österreichischer Seite darum gebeten, auf den moderaten Charakter der Änderungen hinzuweisen und die Empfehlung zu geben, keine Schreibungen als Fehler zu werten, bei denen die Linguisten uneins sind.
Hinsichtlich des weiteren Vorgehens beschließt der Rat bei einer Gegenstimme (und keiner Enthaltung), die Empfehlung zur Groß- und Kleinschreibung nicht in die Anhörung zu geben. Ursächlich für diesen Beschluss, der vor dem Hintergrund gefasst wurde, dass es sich lediglich um Arrondierungen handelt und ein Anhörungsverfahren nicht vorgeschrieben ist, ist die Kürze der zur Verfügung stehenden Zeit und das klare Votum des Rats in diesem Bereich, der sich bei einer Gegenstimme für die Empfehlung ausgesprochen hat. Die Anhörungsteilnehmer betreffend wird vereinbart, sie von dem Beschluss in Kenntnis zu setzen und ihnen die Empfehlung des Rats informationshalber zukommen zu lassen.
Was das Anhörungsverfahren zu den Bereichen der Getrennt- und Zusammenschreibung, Zeichensetzung und Worttrennung am Zeilenende anbelangt, so schlägt Hein vor, die Stellungnahmen samt einem noch zu verfassenden Kommentar auf die Website des Rats einzustellen. Er versteht dies als Teil der PR, die bisher immer auf Transparenz setzte. Aus gleichem Grunde regt er an, die Empfehlungen des Rats im Rahmen einer Pressekonferenz an die Kultusministerkonferenz der Länder (KMK) zu übergeben und somit einen formalen Akt daraus zu machen. Diese Anregung wird ebenso angenommen wie die Ankündigung Zehetmairs, alle wichtigen Daten auf die Website des Rats einzustellen.
Dazu zählt neben dem amtlichen Regelteil das amtliche Wörterverzeichnis, das im Auftrag des Rats von den im Rat vertretenen Wörterbuchverlagen in Zusammenarbeit mit der Geschäftsstelle und unter Hinzuziehung der Arbeitsgruppe Getrennt- und Zusammenschreibung entsprechend den Vorschlägen des Rats überarbeitet wurde (siehe dazu die Protokolle zur Juni- und zur Julisitzung). Aus dem Gespräch mit der Arbeitsgruppe Getrennt- und Zusammenschreibung ist auch eine kurze Handreichung entstanden, die einzelne Fälle aus der Anwenderperspektive kommentiert. Beide Dokumente werden den Mitgliedern nach Fertigstellung zugeschickt.
Da die Notwendigkeit einer Sitzung vor September nicht gesehen wird, werden die für den 24. Februar und 24. März anberaumten Sitzungstermine ersatzlos gestrichen.

Zu TOP 6: Verschiedenes
Zu diesem Tagesordnungspunkt liegen keine Wortmeldungen vor.



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Kommentare zu »Protokoll der achten Sitzung Feb. 2006«
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Kommentar von Das Kabinett des Grauens, verfaßt am 25.10.2006 um 15.20 Uhr  
Adresse: http://www.sprachforschung.org/ickler/index.php?show=news&id=690#6533

... finden Sie hier (O-Töne sämtlicher Pressekonferenzen des Rechtschreibrats).
 
 

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