07.06.2012

Lange Recherche, kein Ergebnis

Bindestrich-Debatte um die Grundschule Achmer

Es könnte alles so einfach sein. Sollte man meinen. Eine Schule möchte einen neuen Namen. Sie hat sich wirklich etwas dabei gedacht. Die Stadt als Schulträger hat nichts dagegen. Die Ratsgremien sagen Ja. Jetzt muss nur noch das Schild an die Schule. Sollte man meinen.

Aber so einfach ist das offenbar nicht. Denn Deutsch ist bekanntermaßen eine Sprache mit vielen Fallstricken - in diesem Fall in Gestalt eines Bindestrichs. Und deshalb sagt der Schulausschuss doch nicht gleich Ja und das Schild wird erst mal nicht aufgestellt.

Aber zunächst zur Vorgeschichte: Die Grundschule Achmer sieht sich der Natur verbunden. Entsprechende Themen stehen immer wieder auf dem Stundenplan. Der aus Achmer stammende Naturkundler Rolf Hammerschmidt ist gern gesehener Dauergast an der Schule. Man erkundet gern und häufig die Umgebung, den Wald und besonders gern auch den Bühner Bach, der nördlich der Grundschule vorbeifließt und sich im Ortsbild bereits im Straßennamen „Am Bühner Bach“ manifestiert hat. Wegen dieser Ausrichtung der Schule könnte sich Rektorin Renate Settelmeyer durchaus vorstellen, auf den Titel „Umweltfreundliche Schule“ hinzuarbeiten. Die Gremien der Schule überlegen, wie man diese Orientierung nach außen tragen kann, und beantragen die Umbenennung der Grundschule Achmer in „Bühner Bach Schule“. Ganz ohne Bindestrich.

Der Vorschlag kommt auf den Tisch der Verwaltung. Man erstellt die Vorlagen für die Ausschusssitzung, wobei das erste Malheur passiert: Auf grünem Papier ist hier von der „Bühner Bach-Schule“ zu lesen. Ansonsten hält sich die Verwaltung an § 107 des Niedersächsischen Schulgesetzes (NSchG) in der Fassung von 1998, wo es unter dem Stichwort „Namensgebung“ heißt: „1.Der Schulträger kann im Einvernehmen mit der Schule dieser einen Namen geben. 2 Über einen entsprechenden Vorschlag der Schule hat der Schulträger innerhalb einer angemessenen Frist zu entscheiden.“ „Normalerweise macht die Schule einen Vorschlag und wir machen nichts dran“, meint der Erste Stadtrat Ulrich Willems dazu. Und empfiehlt dem Ausschuss ein Ja.

So einfach sollte es dann doch nicht gehen. Ein Mitglied der neuen Mehrheit mit pädagogischem Hintergrund stolperte über die fehlenden Bindestriche. Schließlich sollen die Jüngsten doch schon im Grundschulalter die korrekte Rechtschreibung lernen. Die Hotline des Dudeninstituts wurde bemüht. Dort erhielt man die Auskunft: Zwei Bindestriche müssen es sein, da sich die beiden Namensbestandteile „Bühner“ und „Bach“ beide auf Schule beziehen, deshalb eine Einheit bilden und „durchgekoppelt“ werden müssen.

Dem Ersten Stadtrat Ulrich Willems lässt das keine Ruhe. Aus persönlicher Neugier“ recherchiert er im „Amtlichen Regelwerk: Regeln und Wörterverzeichnis. Entsprechend den Empfehlungen des Rats für deutsche Rechtschreibung“ , das bindend ist für die Schulrechtschreibung. Fazit der Recherchen: Beides geht. Mit oder ohne Bindestrich.

Und weil damit nichts klar ist, beschließt der Ausschuss mit den Stimmen der neuen Mehrheit, die Lösung des orthografischen Problems dem Verwaltungsausschuss zu überlassen. Vorher soll jedenfalls noch einmal gründlich recherchiert werden.

Annegret Christ-Schneider allerdings konnte Sinn und Zweck der Vertagung nicht ganz nachvollziehen: „Auch wenn die davor und dahinter Butterblumen setzen würden, hätten ich nichts dagegen“. Das allerdings entspricht den Rechtschreibregeln nun wirklich nicht.

Quelle: www.noz.de
Link: http://www.noz.de/lokales/64519200/bindestrich-debatte-um-die-grundschule-achmer

Die Quelldatei zu diesem Ausdruck finden Sie unter
http://www.sprachforschung.org/index.php?show=thorheiten&id=183