16.09.2005


Lernen die Schüler das Richtige?

Das niedersächsische Oberverwaltungsgericht bezweifelt es

Schüler haben Anspruch darauf, »in der Schule in der Rechtschreibung unterrichtet zu werden, die in der Gesellschaft allgemein praktiziert wird«.

Das niedersächsische Oberverwaltungsgericht läßt eine Berufung gegen ein Urteil des Verwaltungsgerichts Hannover zugunsten der Reformrechtschreibung zu. »Im Wege einer Rechtschreibreform geänderte Schreibweisen«, erklärt das Gericht, könnten nicht schon »für verbindlich erklärt [werden], wenn sie sich noch nicht allgemein durchgesetzt hätten«.



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http://www.sprachforschung.org/index.php?show=news&id=339