11.09.2006


Theodor Ickler

Farbbezeichnungen

Unklarheiten bei der Bindestrichsetzung

In den Benutzungshinweisen liest man zur Empfehlungspraxis:
"Bei zusammengesetzten Farbbezeichnungen können die Abtönung einer Farbe (z. B. ein bläuliches Rot) durch Zusammenschreibung ('blaurot'), das Nebeneinander zweier Farben durch Bindestrichschreibung (ein Kleid in Blau und Rot ist ein 'blau-rotes' Kleid) ausgedrückt werden. Diese Unterscheidung hilft, Missverständnisse zu vermeiden, und wird deshalb von uns empfohlen."
Das Wörterverzeichnis kennt dann aber doch nur blaurot. Nur der Kasten zu blau enthält einen Hinweis auf die genannte Differenzierung, die als Regel unter K 23 formuliert ist. Sie stimmt mit der alten Dudenregel überein, hat aber keine Entsprechung im reformierten Regelwerk. Dieses sieht unter § 36 (1.4) gerade für nebengeordnete Adjektive nur Zusammenschreibung vor, blaugrau und grünblau sind ausdrücklich angegeben; der Verweis auf § 45 (2) (Bindestrich bei unübersichtlichen Zusammensetzungen) ist nicht einschlägig.


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