05.06.2010


Theodor Ickler

Substantivgroßschreibung

Beweis ihres Nutzens für den Leser

Als die Rechtschreibdiskussion anfing, habe ich den Sinn der sogenannten Substantivgroßschreibung darin zu erkennen gemeint, daß die Großbuchstaben diejenigen Wörter fürs Auge hervorheben, die den Gegenstand der Rede enthalten.
Das Auge bleibt bei seinen Sakkaden nachweislich an diesen Wörtern hängen (dazu gibt es in der lesepsychologischen Literatur sehr anschauliche Abbildungen, die ich leider hier nicht einschalten kann).

In meinen Lehrveranstaltungen habe ich dazu Texte gezeigt, die einmal nur die groß geschriebenen, einmal nur die klein geschriebenen Wörter enthielten. Die groß geschriebenen Satzanfänge sind durch eckige Klammern eigens gekennzeichnet. Man erkennt sofort, daß die groß geschriebenen Wörter ausreichend zeigen, wovon die Rede ist, während man bei den klein geschriebenen ziemlich ratlos bleibt. Sehen Sie selbst:

1.
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2.
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3.
Die CSU will offenbar den Familiennachzug von Ausländern mit einer festgelegten Höchstgrenze einschränken. Das sieht ein Positionspapier vor, das kommende Woche auf der traditionellen Klausurtagung der Bonner CSU-Landesgruppe im oberbayerischen Wildbad Kreuth verabschiedet werden soll. Nach dpa-Informationen wird vorgeschlagen, ähnlich wie in Österreich die Zahl von nachziehenden Ehegatten und Angehörigen zu kontingentieren. Nach Österreich dürfen pro Jahr nur 1000 Angehörige von Ausländern kommen. Einbürgerungswilligen Ausländern will die CSU nach einem Bericht der Berliner Morgenpost außerdem ein Bekenntnis zur Verfassung abverlangen. Als Möglichkeit werde in dem Papier des CSU-Innenexperten Wolfgang Zeitlmann ein „Eid auf die Verfassung“ genannt. Vorgesehen sei auch, die Sozialleistungen für Ausländer ohne längerfristiges Aufenthaltsrecht weiter zu kürzen. Die derzeit geltende Kürzung von bis zu 20 Prozent reiche nicht aus, hieß es in CSU-Kreisen.
(CSU will Grenze für Nachzug von Ausländer-Angehörigen – SZ 2.1.99)

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1.
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2.
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