24.10.2008


Theodor Ickler

Gleich gültig

Bemerkungen zu den Varianten

Die vielen Varianten in der revidierten amtlichen Rechtschreibung und den darauf fußenden Wörterbüchern gelten sogar unter Journalisten als Zeichen der „Liberalisierung“. In Wirklichkeit sind es ungewollte Folgen der ständigen Reparaturarbeiten an der mißglückten Rechtschreibreform: Varianten aus Verlegenheit.
Die ursprüngliche Idee der Reform war ganz im Gegenteil auf Beseitigung der Varianten gerichtet, die als „Zonen der Unsicherheit“ gebrandmarkt wurden. So sollte auch die amtlich nicht durchgehend festgelegte Getrennt- und Zusammenschreibung noch durchgeregelt werden, und die Reform von 1996 enthielten strenge, wenn auch sprachwidrige und unplausible Regeln auch in diesem Bereich. Die neuen Großschreibungen und die volksetymologischen Schreibweisen wurden größtenteils variantenlos durchgesetzt.
Durch die Fülle der unterschiedslos geltenden Varianten gehen nun wertvolle Differenzierungsmöglichkeiten verloren, auch solche, die längst etabliert und keineswegs besonders subtil oder schwer zu beherrschen waren, z. B. bei der Schreibung der Ordinalzahlwörter und bei der Getrennt- und Zusammenschreibung.

Die Banken scheuen sich, das staatliche Hilfsangebot anzunehmen. Jetzt ruft der Erste nach einer Zwangsteilnahme. (SZ 25.10.08)
Der Erste im deutschen Bankwesen ist zweifellos die Deutsche Bank, gerade die lehnt aber eine Teilnahme ab! Früher war das orthographisch klar gelöst.
An der indifferenten Eintragung allgemeinbildend, allgemeingültig, allgemeinverständlich und allgemein bildend, allgemein gültig, allgemein verständlich (alles gleichmäßig auf dem ersten Bestandteil betont) z. B. in WahrigDaF sieht man ebenfalls den Rückschritt.


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