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02.02.2008
Zur Erinnerung an Karlsruhe
Joachim Wieland bald Vizepräsident?
Als künftiger Vizepräsident des Bundesverfassungsgerichts ist Joachim Wieland im Gespräch.
Zur Karlsruher Anhörung hatte er im Auftrag der Reformpolitiker ein Gutachten angefertigt, zu dem ich damals folgendes notierte (mit Ergänzungen aus heutiger Sicht):
"Die Geschichte der deutschen Rechtschreibung ist die Geschichte ihrer Reformen." (1) Das ist ganz falsch. Es hat nie eine Reform gegeben, nur Vorschläge – und Rust.
"Schon der Begriff der Rechtschreibung setzt eine normative Durchdringung der Schreibung voraus, die nur der Staat leisten kann." (5) Dann hätten die Engländer keine Rechtschreibung. Vgl. aber:
"ORTHOGRAPHY (...) A term for correct or accepted writing and spelling and for a normative set of conventions for writing and especially spelling." (The Oxford Companion to the English Language. London 1992)
Wieland widerspricht sich auch ständig, weil er andererseits ganz richtig hervorhebt, daß der Staat nur dem Usus folgte.
"Einige Umlautschreibungen wie Gämse werden einem heute schon verbreiteten Schreibgebrauch angeglichen." (27) Das ist sachlich falsch, diese und andere Augstsche Schreibungen waren keineswegs angebahnt.
"Kleine Änderungen ergeben sich auch bei der Getrennt- und Zusammenschreibung." (27) Sie waren so beträchtlich, daß die Reform daran scheiterte.
"Sie (die Reform) war durch jahrelange wissenschaftliche Untersuchungen vorbereitet und von den zuständigen Verwaltungsträgern auf ihre Angemessenheit hin überprüft worden." (40)
– Aber nie von Sprachwissenschaftlern, die nicht absolut reformwillig waren.
"Der Schreibgebrauch entwickelt sich in der Bevölkerung in verschiedene Richtungen, wenn er sich selbst überlassen bleibt." (41)
Nein, er konvergiert, vor allem durch staatliche Einheit, vor allem aber durch die Dichte der kommunikativen Beziehungen, ebenso wie die Sprache insgesamt: Ausgleichsbewegungen.
Schon das bloße Vorhandensein orthographischer Wörterbücher wirkt vereinheitlichend, z.B. Adelung, obwohl die Klassiker ihn verspotteten.
Wieland behauptet ohne Beleg (und aus heutiger Sicht nachweisbar irrig), daß die Neuregelug das Erlernen von Deutsch als Fremdsprache erleichtere.
"Die Vorstellung der Beschwerdeführer, Rechtschreibung könne sich allein am Schreibgebrauch orientieren, ist begrifflich und historisch verfehlt." (43)
Das ist bloßes Spiel mit Worten, Norm als Geltung und als Setzung sowie als Usus – Wieland kann das nicht auseinanderhalten. Der Beobachter erfährt die Norm als Usus, der Teilnehmer erfährt sie als Geltung, und manchmal tritt sie auch als Setzung auf, aber das ist unwesentlich.
"Rechtschreibung ist ohne Regeln nicht denkbar, Regeln wiederum entstehen nur durch den Akt der Regelsetzung." (43)
Das ist nochmals falsch, wenn man Regeln als Regularitäten versteht. Rechtschreibung kann funktionieren, ohne daß die Regeln je formuliert, geschweige denn gesetzt sind.
Damals erzählte mir ein befreundeter Juraprofessor, daß man für solche Gutachten mit Vortrag zwischen 30.000 und 70.000 DM bekomme. Ich hatte gerade meine Reise nach Karlsruhe mit Übernachtung aus eigener Tasche bezahlt …
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| Kommentare zu »Zur Erinnerung an Karlsruhe« |
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Kommentar von R. M., verfaßt am 29.07.2010 um 12.24 Uhr
Adresse: http://www.sprachforschung.org/ickler/index.php?show=news&id=961#16616
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Die Nichtabsetzbarkeit von Arbeitsräumen in Privatwohnungen ist »verfassungswidrig«, die Rechtschreibreform hingegen ging in Ordnung. Es ist immer wieder unglaublich zu sehen, wie Karlsruhe in die letzten Details der Steuergesetzgebung hineinpfuscht, statt die Kernfragen in seinem Kompetenzbereich (man denke nur an die Auflösung des Bundestags 2005 oder die kürzlich vom EuGH mißbilligte Entscheidung zur Sicherungsverwahrung 2004) befriedigend zu beantworten. Es handelt sich wohl um eine Art juristischer Ersatzbefriedigung.
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Kommentar von Sigmar Salzburg, verfaßt am 03.02.2008 um 18.43 Uhr 
Adresse: http://www.sprachforschung.org/ickler/index.php?show=news&id=961#11346
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"Wir Juristen können alles", sagte mir einmal ein Bekannter und bezog ausdrücklich auch die Medizin ein. Prophetische Fähigkeiten hatte er jedoch nicht, denn er hatte vorhergesagt, das Bundesverfassungsgericht werde die "Rechtschreibreform" nach dem Wesentlichkeitsprinzip kippen.
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Kommentar von Theodor Ickler, verfaßt am 03.02.2008 um 16.04 Uhr
Adresse: http://www.sprachforschung.org/ickler/index.php?show=news&id=961#11345
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Was der andere Jurist, Wolfgang Löwer, in Karlsruhe vorlegte, ist in meinem Buch "Regelungsgewalt" ausführlich zitiert und kommentiert; der Text ist unter www.vernuenftig-schreiben.de/dokumente.html abrufbar.
Juristen können alles.
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Kommentar von David Konietzko, verfaßt am 02.02.2008 um 18.22 Uhr
Adresse: http://www.sprachforschung.org/ickler/index.php?show=news&id=961#11341
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Aufgrund welcher Befähigung haben eigentlich die Reformpolitiker den Juristen Wieland mit einem Gutachten beauftragt, in dem sprachwissenschaftliche Fragen behandelt werden (wie etwa das Konvergenz- bzw. Divergenzverhalten des Schreibbrauchs nach einer Aufhebung der staatlichen Rechtschreibnorm)?
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