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Theodor Icklers Sprachtagebuch

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14.04.2007
 

Rowohlt (und KiWi)
Grauschleier über neuen Büchern

Carola Stern: Auf den Wassern des Lebens – Gustaf Gründgens und Marianne Hoppe. Rowohlt 2007 (Lizenz Kiepenheuer und Witsch).

In Reformschreibung.
Reinhard-ts
Werner Krauss hat seine künstlerische Kraft wieder gefunden.
das so genannte Winterhilfswerk zur Unterstützung Not leidender Volksgenossen
Not Leidenden zu helfen
Von ihren Repräsentanten war er einer der Feinsten und Gewandtesten.
(Die Klassikerinszenierung) gilt als die Beste seiner Berliner Jahre.
Aufsehen erregend
zu Eigen machen
wie Recht doch Thomas Bernhard hatte
acht nichts sagende Postkarten
angerauht
(!)

(Auszüge aus Briefen von Gründgens, Hoppe usw. sind alle in Reformschreibung gedruckt: Es hat mir unendlich Leid getan, dass .... Auch Zitate z. B. aus Klaus Manns „Mephisto“ sind auf Reformschreibung umgestellt.)
Druckfehler: Lawrence Stern, Desdemoda



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Kommentare zu »Rowohlt (und KiWi)«
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Kommentar von Theodor Ickler, verfaßt am 03.03.2021 um 08.52 Uhr  
Adresse: http://www.sprachforschung.org/ickler/index.php?show=news&id=816#45367

Christian Kracht begründet im Gespräch mit der SZ, warum er bei der "alten Rechtschreibung" bleibt. Er habe vor 15 Jahren ein Manifest gegen die Reform unterschrieben "übrigens zusammen mit Daniel Kehlmann", und sehe nicht, wie er aus dieser Verpflichtung wieder herauskomme. (Kehlmann schreibt längst reformiert. Kracht dürfte die Namensnennung als kleine Spitze gemeint haben.)
Das ist eine Seltenheit: Jemand glaubt, mit einer Unterschrift eine Verpflichtung eingegangen zu sein.
 
 

Kommentar von Theodor Ickler, verfaßt am 12.01.2010 um 06.42 Uhr  
Adresse: http://www.sprachforschung.org/ickler/index.php?show=news&id=816#15543

Da Jana Hensel gerade ein neues Buch herausgebracht hat (bei Piper, in Reformschreibung), habe ich noch einmal in ihre "Zonenkinder" reingesehen. Rowohlt hielt es damals für opportun, ins Impressum den Hinweis aufzunehmen: „Die Schreibweise entspricht den Regeln der neuen Rechtschreibung“. Warum eigentlich? Inzwischen müßte man das so verstehen: "Die Schreibweise entspricht nicht mehr den Regeln der neuen Rechtschreibung", denn seit 2004 scheint es keine neue Auflage mehr gegeben zu haben.
(Das neue Buch "Achtung Zone" wird übrigens allgemein verrissen, mancher wird nun auch das erste mit anderen Augen lesen, wie es so zu gehen pflegt bei unzähligen Schriftstellern, die den Schwung des – meist autobiographischen – Anfangs nicht überleben.)
 
 

Kommentar von Oliver Höher, verfaßt am 19.03.2008 um 21.35 Uhr  
Adresse: http://www.sprachforschung.org/ickler/index.php?show=news&id=816#11738

Hofmannsthal, der Glückliche

Die Hofmannsthalforschung hat zwar bislang noch nicht zutage gefördert, ob der am 1. Februar 1874 geborene österreichische Dichter auch den Vornamen Felix trug. Aber möglich wäre es doch, denn Hofmannsthal droht (bislang) noch nicht das Schicksal Vladimir Nabokovs, obwohl auch der Verlag S. Fischer, in dem seit 1975 die Kritische Ausgabe der „Sämtlichen Werke“ Hofmannsthals erscheint, sich frühzeitig dem Reformschrieb verpflichtete. Herr Ickler erwähnte an anderer Stelle bereits das Schicksal der Herausgeber Thomas Manns im selben Verlag (Tagebucheintrag vom 3.11.2007).

Von den insgesamt angekündigten 39 Bänden sind bis heute 31 Bände erschienen, davon einige in mehreren Teilbänden. Bis 2001 erschien eigentlich jedes Jahr mindestens ein Band. Dann kam eine bedenklich lange Pause bis zum Jahr 2006, in dem nun wieder zwei Bände erschienen sind (Bd. XVII: Dramen 15 und Bd. XXVII: Ballette – Pantomimen – Filmszenen). Beide Bände sind im Herausgeberteil nach wie vor in normaler Rechtschreibung gedruckt. „Sind im Verlauf der Druckgeschichte wesentliche Eingriffe des Autors nachzuweisen, wird der Druck gewählt, in dem der genetische Prozeß zum Abschluß gelangt ist.“ (Bd. XXVII, S. 927)

Insgesamt stehen somit noch acht Bände aus, für die zu hoffen bleibt, daß das Freie Deutsche Hochstift als Hauptveranstalter dieser Ausgabe sich noch eventuell anschließenden, entstellenden Wünschen des Verlages nicht beugen wird.

Der Unterschied zur angesprochenen Ausgabe Nabokovs liegt allerdings auch darin, daß diese erst seit 1999, und nicht bereits seit 1975, erscheint.
 
 

Kommentar von F.A.Z. vom 9.10.2004, verfaßt am 19.03.2008 um 13.49 Uhr  
Adresse: http://www.sprachforschung.org/ickler/index.php?show=news&id=816#11726

Reformunfug
Buchmesse-Skizzen

Letzte Meldung: Die deutschen Ministerpräsidenten haben entschieden, es bei der Recht- beziehungsweise Schlechtschreibreform zu belassen. Um dieselbe und deren Unfug noch einmal (nicht das letzte Mal!) zu charakterisieren, nur ein Beispiel aus unserer Literaturbeilage zur Buchmesse, wo Michael Maar die „Eigensinnigen Ansichten" Vladimir Nabokovs bespricht und auf die reformierte Schreibweise der Werkausgabe, die Dieter E. Zimmer besorgt hat, eingeht: „Warum mußte seit dem letzten Band die Einheitlichkeit der so weit fortgeschrittenen Ausgabe den Regeln der neuen Rechtschreibung geopfert werden? Siebzehn Bände lang ging alles gut, warum müssen wir jetzt von einem ,auf die Flamme zu fliegenden‘ Nachtfalter lesen? Unweigerlich liest man diesen Satz beim ersten Mal falsch, so unweigerlich, wie die Motte dem Licht zufliegt. Was wird man uns noch alles zu muten?" Oder um es mit einem schwäbischen Stoßgebet auszudrücken: O Herr, schmeiß Hirn herunter!
 
 

Kommentar von Theodor Ickler, verfaßt am 19.03.2008 um 11.51 Uhr  
Adresse: http://www.sprachforschung.org/ickler/index.php?show=news&id=816#11723

Wie ich zufällig sehe, erscheint der deutsche Nabokov bei Rowohlt (übersetzt und kommentiert von Dieter Zimmer) in der staatlichen Übergangsorthographie. Ich weiß nicht, seit wann und wie korrekt, aber unklug scheint es mir in jedem Fall. Haben die Leute denn aus der jahrlangen Revisionsarbeit nichts gelernt?
 
 

Kommentar von Tanja Gerber, verfaßt am 21.04.2007 um 16.53 Uhr  
Adresse: http://www.sprachforschung.org/ickler/index.php?show=news&id=816#8310

Postmortales Persönlichkeitsrecht auch für Klaus Mann?

Verletzen heutige Rechtschreibreformer und Verleger nicht rechtswidrig und schuldhaft das Ansehen des Verstorbenen? Und was darf ich unter Fortsetzung des vom allgemeinen Persönlichkeitsrecht gewährten Schutzes über den Tod einer Person hinaus verstehen?

Beim Verkauf des Romans „Mephisto“ von Klaus Mann konnte sich der Verlag seinerzeit ja mehr als nur seine Hände reiben. Heute jedoch den literarischen Wert- und Achtungsanspruch des Verstorbenen mit Füssen zu treten, kann nicht arroganter vorgeführt werden!
 
 

Kommentar von Dornseiff, verfaßt am 16.04.2007 um 20.36 Uhr  
Adresse: http://www.sprachforschung.org/ickler/index.php?show=news&id=816#8261

Mackensen man keen Wind, wenn nich alles so trübner wär, wahrig kluge!
 
 

Kommentar von B. Eversberg, verfaßt am 16.04.2007 um 17.46 Uhr  
Adresse: http://www.sprachforschung.org/ickler/index.php?show=news&id=816#8260

Diese Adelung von Heyse wird nun wohl alle Reformskeptiker vollends zum still Schweigen bringen.
 
 

Kommentar von S.L., verfaßt am 16.04.2007 um 17.29 Uhr  
Adresse: http://www.sprachforschung.org/ickler/index.php?show=news&id=816#8258

Jesus von Nazareth von Papst Benedikt XVI. wurde ebenfalls in "neuer Rechtschreibung" veröffentlicht.
 
 

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