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Theodor Icklers Sprachtagebuch

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03.01.2011
 

Geschichtsfälschung
PARLAMENT über Rechtschreib-Volksentscheid

In der neuesten Ausgabe des "Parlaments" schreibt Ramona Vogel:

"Was haben Volksentscheide und -initiativen auf Länderebene bislang bewirkt?

(...)
Die thematische Ausrichtung der eingebrachten Initiativen auf Länderebene umfasst drei immer wiederkehrende Themenbereiche: Bauprojekte, Verwaltungsreformen und das weite Feld des Bildungswesens. Während man allerdings bei den Eingaben zur Bildung meist konkrete Vorstellungen äußert, herrscht bei Bau- und Verwaltung ein überraschend einhelliger Tenor - man ist dagegen. Gegen den Ausbau von Autobahnen und Wasserstraßen, gegen Flughäfen oder gegen Windräder. Nicht aus Prinzip, nur eben nicht im eigenen Vorgarten. In der Regel werden dieser Anträge durch die Länderparlamente abgelehnt. Auch die Unterschriftensammlung gegen die Rechtschreibreform scheiterte."

Im Gegenteil, Frau Vogel, in Schleswig-Holstein war das Volksbegehren erfolgreich, aber die Landtagsfraktionen haben die Volksgesetzgebung in seltener Einmütigkeit zu Fall gebracht.



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Kommentare zu »Geschichtsfälschung«
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Kommentar von Theodor Ickler, verfaßt am 18.06.2012 um 08.11 Uhr  
Adresse: http://www.sprachforschung.org/ickler/index.php?show=news&id=1397#20896

Flughäfen sind natürlich lästig für die Anwohner, aber fliegen wollen sie trotzdem. Insofern war die Interessenlage bei der Rechtschreibreform etwas anders.
 
 

Kommentar von Oliver Höher, verfaßt am 17.06.2012 um 22.26 Uhr  
Adresse: http://www.sprachforschung.org/ickler/index.php?show=news&id=1397#20895

Vielleicht hatte Frau Vogel letztes Jahr doch recht, oder man kann mit Rechtschreibung einfach noch viel mehr Geld verdienen als mit dem Ausbau eines Flughafens. Diese Gedanken kamen mir jedenfalls, als ich heute vom Volksentscheid gegen die dritte Startbahn des Münchner Flughafens las (vgl. hier).

Immerhin hat Christian Ude – selbst Befürworter des Startbahnbaus – angekündigt, das Ergebnis zu akzeptieren. »Die dritte Startbahn sei vom Tisch, da die Stadt nunmehr verpflichtet sei, als Mitgesellschafter des Flughafens gegen den Ausbau zu stimmen. Zugleich warnte Ude davor, den Willen der Bürgerschaft mit „Tricksereien“ zu hintergehen.«

Es ist schön, wenn sich inzwischen bei Politikern Hemmungen vor „Tricksereien“ eingestellt haben, sehr zum Schaden der deutschen Sprache gab es sie damals in Schleswig-Holstein noch nicht.
 
 

Kommentar von Theodor Ickler, verfaßt am 04.01.2011 um 11.04 Uhr  
Adresse: http://www.sprachforschung.org/ickler/index.php?show=news&id=1397#17700

verfassunggebend kann als Zusammenrückung verstanden werden, mit noch verbalem Partizip und entsprechend dann Akkusativobjekt. Bei rein substantivischen Zusammensetzungen ist das nicht möglich, das Fehlen des Fugen-s also fehlerhaft.
 
 

Kommentar von Matthias Künzer, verfaßt am 04.01.2011 um 10.18 Uhr  
Adresse: http://www.sprachforschung.org/ickler/index.php?show=news&id=1397#17698

"Verfassungänderungen" könnte Absicht sein: man schreibt doch nun auch "verfassunggebend", nicht mehr "verfassungsgebend".
 
 

Kommentar von Manfred Riemer, verfaßt am 03.01.2011 um 22.52 Uhr  
Adresse: http://www.sprachforschung.org/ickler/index.php?show=news&id=1397#17696

Da ich schon mal dabei bin, vielleicht nur Druckfehler, aber zu viele:
Verfassungänderungen,
zurück sondern (Komma!)
Bürgerinitative,
Ein Jahr nach der dem erfolgreichen Entscheid,
Gesetz verabscheidet
In der Regel werden dieser Anträge
 
 

Kommentar von Manfred Riemer, verfaßt am 03.01.2011 um 22.33 Uhr  
Adresse: http://www.sprachforschung.org/ickler/index.php?show=news&id=1397#17695

Der Wiederstand der Bürger ist auch nicht schlecht. Ebenso:
eine der bundesweit wohl meist beachtetesten und umstrittensten Initiativen,
im angeblich wenig progressivem Bayern,
musste sich die Bürger
 
 

Kommentar von Germanist, verfaßt am 03.01.2011 um 22.32 Uhr  
Adresse: http://www.sprachforschung.org/ickler/index.php?show=news&id=1397#17694

Der bayerische Volksentscheid für das Rauchverbot wurde von der Staatsregierung gerne übernommen, weil sie dadurch nicht als der Schuldige dasteht und bei der nächsten Landtagswahl in diesem Punkt nichts befürchten braucht.

Als Kennzeichen für Befürworter der Rechtschreibreform habe ich heute einen schönen Satz von Richter Stephan Beichel-Benedetti in der Südd. Zeitg. gefunden: "Verwirren Sie mich nicht mit Fakten, ich habe schon eine feste Meinung."
 
 

Kommentar von R. M., verfaßt am 03.01.2011 um 22.31 Uhr  
Adresse: http://www.sprachforschung.org/ickler/index.php?show=news&id=1397#17693

Die Unterschriftensammlung in Niedersachsen scheiterte. Vielleicht hat sich das bei der Autorin ins Gedächtnis gegraben, während sie das erfolgreiche Volksbegehren erfolgreich verdrängt hat.
 
 

Kommentar von Wolfram Metz, verfaßt am 03.01.2011 um 21.28 Uhr  
Adresse: http://www.sprachforschung.org/ickler/index.php?show=news&id=1397#17692

Orthographisch interessant ist die falsche Verwendung des Ergänzungsstrichs in Bau- und Verwaltung. Daß es sich nicht bloß um einen Flüchtigkeitsfehler handelt, zeigt die Schreibung Bürgerbegehren- und Bürgerentscheid im selben Artikel (www.bundestag.de/dasparlament/2011/01-02/Themenausgabe/32947488.html).
 
 

Kommentar von sb, verfaßt am 03.01.2011 um 20.37 Uhr  
Adresse: http://www.sprachforschung.org/ickler/index.php?show=news&id=1397#17691

Ich verstehe Frau Vogel so: Das Volksbegehren in Schleswig-Holstein ist am Länderparlament gescheitert.
 
 

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