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Theodor Icklers Sprachtagebuch

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03.12.2008
 

Bekenntnisse
Deutschland den Deutschen – oder was?

3.12.08: Die CDU hat auf ihrem Parteitag beschlossen, einen Zusatz zum Grundgesetz anzustreben: „Die Sprache der Bundesrepublik ist Deutsch.“

„Die Befürworter sehen darin keine Ausgrenzungsgefahr für Bevölkerungsgruppen mit anderer Muttersprache.“ (SZ 3.12.08) Aber natürlich läuft es genau darauf hinaus – was denn sonst? Außerdem ist die Formulierung so unbestimmt, daß alle möglichen Maßnahmen daraus abgeleitet werden können. Bundestagspräsident Lammert, der gegen die Rechtschreibreform war und sie nun in seinem hohen Amt ebenso durchsetzen hilft wie sein Vorgänger Thierse, erwähnt, daß andere europäische Staaten ebensolche „Bekenntnisse“ in ihren Verfassungen haben, es sei auch für Deutschland eine „schiere Selbstverständlichkeit“. Warum muß es dann gerade jetzt eigens zu einem so beachtlichen Schritt kommen, wie es eine Verfassungsänderung immer ist? Alles Wesentliche ist längst geregelt: „Die Gerichtssprache ist deutsch.“ (GVG) Usw. Was soll denn noch hinzukommen? Vielleicht das Verbot, sich in öffentlichen Verkehrsmitteln in anderen Sprachen zu unterhalten? Englischsprachige Schlager? Daß Herr Özdemir im Bundestag eine türkische Rede halten könnte, steht nicht zu erwarten.
Gleichzeitig wird bekannt, daß an der TU München ein neues Institut für Lehrerbildung gegründet wird, geleitet vom PISA-Koordinator Manfred Prenzel. Titel: „School of Education“. Es geht um deutsche Lehrer für deutsche Schulen.



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Kommentare zu »Bekenntnisse«
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Kommentar von Theodor Ickler, verfaßt am 24.08.2017 um 05.01 Uhr  
Adresse: http://www.sprachforschung.org/ickler/index.php?show=news&id=1080#36054

Hermann Paul hebt in seinen "Prinzipien" die Künstlichkeit der Gemeinsprache hervor: "ein fremdes Idiom, dem die Mundart geopfert wird."

In Nordhessen, wo ich aufgewachsen bin, ist besonders die Umgangssprache durch Niederdeutsches geprägt. Mir fällt gerade eine Wendung ein, die ich seither nie wieder gehört habe: Knepe machen. Das wird übersetzt als "Unsinn reden". Besonders geläufig war mir der Ausruf Du machst Knepe!, auch Mach keine Knepe!.
 
 

Kommentar von Theodor Ickler, verfaßt am 13.04.2016 um 07.28 Uhr  
Adresse: http://www.sprachforschung.org/ickler/index.php?show=news&id=1080#32257

Zudem müsse Deutsch die Sprache der Moscheen werden. (Das fordert der CSU-Generalsekretär Scheuer laut Focus 13.4.16)
 
 

Kommentar von Theodor Ickler, verfaßt am 12.12.2015 um 09.36 Uhr  
Adresse: http://www.sprachforschung.org/ickler/index.php?show=news&id=1080#30854

Ich wage die Vermutung, daß die Gebildeten (sagen wir: Menschen mit höheren Schulabschlüssen, Leser gehobener Zeitungen usw.) vor 100 Jahren im Durchschnitt mehr über Sprache wußten als heute. Wenn sie von Grammatik oder Etymologie so wenig verstanden hätten wie heute manche Leserbriefschreiber, hätten sie sich entweder nicht getraut, ihre Texte an die Zeitung zu schicken, oder sie hätten wenigstens einen Fachmann zu Rate gezogen – das konnte damals jeder Lehrer sein, heute nicht mehr. Die Zeitungen hätten es freilich auch nicht abgedruckt.
 
 

Kommentar von Klaus Achenbach, verfaßt am 06.09.2012 um 01.02 Uhr  
Adresse: http://www.sprachforschung.org/ickler/index.php?show=news&id=1080#21391

Inwiefern die genannte Stellungnahme die „Ungerechtigkeit und Willkür der bisherigen Regelung nachweist“ wird mir auch nach genauerem Lesen nicht recht klar.

Wenig überzeugend finde ich darin jedenfalls folgende Behauptung: „Integration wird hier allerdings im Sinne einer kulturellen Homogenität verstanden, die vom Staat verordnet wird (Marx, KJ 2010, 206, 210). Der Gesetzgeber hat kein Vertrauen darin, dass sich die Individuen selbständig in die hiesige
Gesellschaft integrieren.”

Diese Aussage scheint mir vielmehr völlig aus der Luft gegriffen. Wie sich ohne jegliche deutsche Sprachkenntnis „die Individuen selbständig in die hiesige Gesellschaft integrieren” sollen, wird auch nicht näher erläutert.

Das Urteil des BVG bezieht sich im übrigen nur auf den Ehegattennachzug zu deutschen Staatsangehörigen. Wenn die bestehende Regelung in diesem Fall tatsächlich „ungerecht und willkürlich“ sein sollte, warum nicht auch im Fall des in Deutschland lebenden Ausländers?

Das Urteil des BVG verlangt schließlich auch nur die Prüfung, ob der Erwerb einfacher deutscher Sprachkenntnisse unter den konkreten Lebensverhältnissen der Betroffenen überhaupt möglich ist. Dazu wurde der Fall ans Verwaltungsgericht zurückverwiesen.

Daß der Erwerb solcher Sprachkenntnisse – wie im vom BVG behandelten Fall – für eine Afghanin, die sich selbst als Analphabetin bezeichnet, nicht so einfach ist, kann nicht überraschen. Sollte man wirklich eine Vorzugsregelung für entlegen auf dem Lande lebende Analphabetinnen gegenüber gebildeten Großstadtfrauen schaffen?

 
 

Kommentar von R. M., verfaßt am 05.09.2012 um 22.32 Uhr  
Adresse: http://www.sprachforschung.org/ickler/index.php?show=news&id=1080#21390

Schön für die Verwaltungsrichter, daß sie nicht in Neukölln wohnen müssen.
 
 

Kommentar von Theodor Ickler, verfaßt am 05.09.2012 um 19.28 Uhr  
Adresse: http://www.sprachforschung.org/ickler/index.php?show=news&id=1080#21389

Das Bundesverwaltungsgericht hat das "Spracherfordernis" für den Ehegattennachzug weiter aufgeweicht, sehr mit Recht. Ein guter Text, der die Ungerechtigkeit und Willkür der bisherigen Regelung nachweist, findet sich hier:
http://www.bundestag.de/bundestag/ausschuesse17/a04/Anhoerungen/Anhoerung09/Stellungnahmen_SV/Stellungnahme_03.pdf

 
 

Kommentar von Theodor Ickler, verfaßt am 14.01.2011 um 06.28 Uhr  
Adresse: http://www.sprachforschung.org/ickler/index.php?show=news&id=1080#17788

Bei einer Tutzinger Tagung ging es wieder mal um Deutsch als künftige Wissenschaftssprache usw., es traten die bekannten Vertreter bekannter Meinungen auf: Trabant, Ehlich, Lammert usw.
Im wohlwollenden Bericht der Süddeutschen Zeitung heißt es abschließend:
"Die gute Nachricht: Chinesen lernen neuerdings Latein statt Englisch." (SZ 14.1.11)
Warum soll das eine gute Nachricht sein? Wenn man freilich die Chinesen vom europäischen Markt fern- und aus der Weltkonkurrenz heraushalten will, kann man ihnen nichts besseres empfehlen als Latein statt Englisch. Kein Argument ist zu abwegig.
Die gute Nachricht: Solches Geschwätz bleibt folgenlos.
 
 

Kommentar von Theodor Ickler, verfaßt am 12.11.2010 um 17.10 Uhr  
Adresse: http://www.sprachforschung.org/ickler/index.php?show=news&id=1080#17142

Das Projekt nimmt Gestalt an, und zwar durch die bayerische Sozialministerin:

„Das Beherrschen der deutschen Sprache ist eine Bürgerpflicht für jeden, der in unserem Land leben will“, so Haderthauer. Deshalb dürfe niemand Sprachkurse „als reine Präsenzveranstaltung betrachten“. Dies gelte auch für Ehefrauen von Zuwanderern, die zu Hause die Kinder erziehen. „Es ist jedem zumutbar, innerhalb eines Jahres Deutsch zu lernen“, findet Haderthauer.
Zuwanderer müssten sich zudem ausdrücklich zur deutschen Leitkultur bekennen: „Wer dazu nicht bereit ist, sollte seine Entscheidung, bei uns zu leben, überdenken“, so die Sozialministerin.


Interessant, daß man eine Fremdsprache innerhalb eines Jahres lernen kann. Auch der Augsburger Anglist Konrad Schröder hat immer gesagt, daß die deutschen Schüler viel zu lange Englisch lernen (um es dann doch nicht richtig zu können). Nun wissen wir endlich, daß ein Jahr genügt.
Auch die Einführung einer neuen Bürgerpflicht ist bemerkenswert, ebenso das Bekenntnis zu einer bisher allerdings nicht definierten Leitkultur. Die Ausführungsbestimmungen werden schon noch kommen. (Es geht, wohlgemerkt, nicht um den Einbürgerungstest, sondern um Voraussetzungen der Duldung. Allerdings glaube ich kaum, daß Siemens-Mitarbeiter gehen oder Bußgelder zahlen müssen.)

Sollten nicht auch die Deutschen einen Bayern-Test machen? Mir wird ganz mulmig, da ich schon ahne, daß ich das Bekenntnis zur Leitkultur nicht werde ablegen können. Vielleicht kann ich es durch geschickten Einsatz meiner Sprachbeherrschung überspielen.
 
 

Kommentar von R. M., verfaßt am 10.11.2010 um 18.11 Uhr  
Adresse: http://www.sprachforschung.org/ickler/index.php?show=news&id=1080#17100

Es hat schon deutsche Staaten gegeben mit anderen Nationalflaggen als Schwarz-rot-gold, es gibt sie sogar heute noch. Hingegen wird ein deutscher Staat mit einer anderen National- oder Staatssprache zwangsläufig zu etwas anderem, wie die Beispiele Niederlande und Luxemburg zeigen. Die Flagge ist schmückendes Beiwerk, die Sprache schlechthin konstitutiv.
 
 

Kommentar von Theodor Ickler, verfaßt am 10.11.2010 um 17.20 Uhr  
Adresse: http://www.sprachforschung.org/ickler/index.php?show=news&id=1080#17099

De facto, ja, Herr Markner, da haben Sie recht, und man darf gespannt sein. Wer's grade nicht parat hat: Ich hatte nur aus Art. 1 GG zitiert: "unmittelbar geltendes Recht".
 
 

Kommentar von Theodor Ickler, verfaßt am 10.11.2010 um 17.16 Uhr  
Adresse: http://www.sprachforschung.org/ickler/index.php?show=news&id=1080#17098

Unklar ist, warum die dann ins Grundgesetz soll. Lieber Herr Achenbach, ich nehme an, daß Sie aus pädagogischen Gründen so tun, als ob Sie mich nicht verstünden. Natürlich weiß ich, daß ich jederzeit die Nationalflagge hissen KANN, aber andererseits wissen Sie besser als jeder andere hier, daß es staatliche Rituale gibt, die mit dem Gebrauch gewisser Symbole einhergehen. Daher meine kurze Erwähnung des Protokolls. An Ihren Dienstsitzen, den früheren wie dem jetzigen, ist vermutlich ebenfalls die Nationalflagge angebracht, oder?

Mich interessiert die Frage, was aus einer GG-Bestimmung über die Sprache eigentlich folgen soll. Darauf gibt es bisher nur unbefriedigende Antworten. "Bekenntnisse" interessieren niemanden. Und Sprachkurse für Ausländer kann man fördern, ohne sich aufs GG berufen zu müssen. Also was soll folgen? Soll vielleicht die Unternehmenssprache Englisch bei Siemens usw. verboten werden? Soll sich in der auswärtigen Kulturpolitik etwas ändern? Sollen englisch- und anderssprachige Veranstaltungen beim Goethe-Institut untersagt oder mit Mittelkürzungen bestraft werden?
Ich frage ja nur. Wenn der neue Artikel keine Folgen haben soll – warum muß er dann ins GG, und warum gerade jetzt? Und warum ist er wichtiger als die Bestimmung über die Flagge?
 
 

Kommentar von Klaus Achenbach, verfaßt am 10.11.2010 um 00.29 Uhr  
Adresse: http://www.sprachforschung.org/ickler/index.php?show=news&id=1080#17079

"Während klar ist, wann die Nationalflagge gezeigt und die Nationalhymne gesungen wird, ist nicht klar, an welcher Stelle des Protokolls das Bekenntnis zur deutschen Sprache seinen Platz finden soll."

Die Bundesflagge kann jederzeit gezeigt, die Nationalhymne jederzeit gesungen und die deutsche Sprache jederzeit gesprochen werden.

Was ist daran unklar?
 
 

Kommentar von R. M., verfaßt am 09.11.2010 um 19.31 Uhr  
Adresse: http://www.sprachforschung.org/ickler/index.php?show=news&id=1080#17076

Nun ja, de facto ist das Grundgesetz gerade nur mittelbar geltend, weil in jedem nennenswerten Einzelfall der Auslegung durch das Bundesverfassungsgericht bedürftig. Das heißt zugleich, daß die Auswirkungen einer möglichen Grundgesetzänderung nicht absehbar sind, solange nicht entsprechende Karlsruher Entscheidungen vorliegen.
 
 

Kommentar von Theodor Ickler, verfaßt am 09.11.2010 um 16.50 Uhr  
Adresse: http://www.sprachforschung.org/ickler/index.php?show=news&id=1080#17075

Jetzt hat auch der saarländische Ministerpräsident Müller sich für eine Grundgesetzänderung ausgesprochen. Deutsch soll dort als Landessprache verankert werden, und zwar als "Bekenntnis" usw. Die Begründungen, die er gibt, sind ziemlich vage, zumal er gleichzeitig gegen Anglizismen zu Felde zieht. Auch in der Schweiz, so Müller, sei Deutsch in der Verfassung verankert. Fehlt da nicht etwas?
Und was will er eigentlich mit solchen Bekenntnissen erreichen? Was geschieht mit Leuten, die nicht deutsch sprechen? Wann darf man überhaupt englisch sprechen? Soll Guttenberg im englischsprachigen Ausland einen Dolmetscher beschäftigen?
Lammert vergleicht die Landessprache Deutsch mit den Nationalfarben und findet die Sprache wichtiger. Während klar ist, wann die Nationalflagge gezeigt und die Nationalhymne gesungen wird, ist nicht klar, an welcher Stelle des Protokolls das Bekenntnis zur deutschen Sprache seinen Platz finden soll. Das GG ist unmittelbar geltendes Recht. Haben sich die Verfassungsänderer das gut überlegt?
 
 

Kommentar von Christoph Schatte, verfaßt am 17.12.2008 um 01.49 Uhr   Mail an
Adresse: http://www.sprachforschung.org/ickler/index.php?show=news&id=1080#13606

Lieber Germanist,

was Sie schreiben ist im großen und ganzen historisch vertretbar. Zweifel indessen hege ich daran, ob Vorgänge erkämpft werden können.
 
 

Kommentar von Theodor Ickler, verfaßt am 16.12.2008 um 18.04 Uhr  
Adresse: http://www.sprachforschung.org/ickler/index.php?show=news&id=1080#13605

Vielen Dank für den Hinweis auf die letzten 6000 Jahre Menschheitsgeschichte! Damit ist natürlich alles klar, und ich ziehe mich demütig zurück.
Aber nicht ohne vorher noch eine Erinnerung vorgebracht zu haben. Vor etlichen Jahren nahm ich einmal an einer Tagung in Österreich teil (am Frühstückstisch las ich über die Auffindung des Ötzi, da kann man es noch datieren). Jemand versuchte, die Nation (nicht einmal den Staat) durch die einheitliche Sprache zu definieren. Das löste bei einem Schweizer Kollegen Kopfschütteln aus.
Aber lassen wir das. Es ist ja deutlich genug, was einige der Diskutanten eigentlich wollen, und ich möchte sie dabei nicht stören.
 
 

Kommentar von Karl Hainbuch, verfaßt am 16.12.2008 um 13.46 Uhr  
Adresse: http://www.sprachforschung.org/ickler/index.php?show=news&id=1080#13603

Lassen wir doch Carlo Schmid selbst zu Wort kommen:

"Man muß wissen, was man will, wenn man von Staat spricht, ob den bloßen Herrschaftsapparat, der auch einem fremden Gebieter zur Verfügung stehen kann, oder eine lebendige Volkswirklichkeit, eine aus eigenem Willen in sich selber gefügte Demokratie. Ich glaube, daß man in einem demokratischen Zeitalter von einem Staat im legitimen Sinne des Wortes nur sprechen sollte, wo es sich um das Produkt eines frei erfolgten konstitutiven Gesamtaktes eines souveränen Volkes handelt. Wo das nicht der Fall ist, wo ein Volk sich unter Fremdherrschaft und unter deren Anerkennung zu organisieren hat, konstituiert es sich nicht – es sei denn gegen die Fremdherrschaft selbst – sondern es organisiert sich lediglich, vielleicht sehr staatsähnlich, aber nicht als Staat im demokratischen Sinne."

Man könnte meinen, Carlo Schmid hätte das Duck-Zitat des Herrn Riley im Hinterkopf gehabt.

Zurecht ist nicht nur die Rechtschreibreform ein Hauptthema in diesem Forum – sondern auch, wie sie durchgedrückt wird. Und natürlich: gegen wen!

PS: Die neue Fassung des Artikel 146:
Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.
 
 

Kommentar von Klaus Achenbach, verfaßt am 16.12.2008 um 04.53 Uhr  
Adresse: http://www.sprachforschung.org/ickler/index.php?show=news&id=1080#13600

Lieber Herr Metz,
Ihr Vergleich hinkt etwas. Ich hatte mich doch ausdrücklich auf Art. 3(3) GG bezogen, der jede sprachliche Diskriminierung verbietet. Das wirft doch die Frage auf, ob die Voraussetzung von Deutschkenntnissen für die Einbürgerung nicht womöglich eine Diskriminierung darstellt. Ich hielte eine solche Auffassung zwar für völlig verfehlt und glaube auch nicht, daß deutsche Verfassungsrichter in absehbarer Zukunft diese Auffassung teilen könnten, aber eine Klarstellung, daß diese Voraussetzung eben keine Diskriminierung ist, könnte doch langfristig durchaus nützlich sein.
Neuerdings wird ja auch für den Ehegattennachzug eine gewisse Kenntnis des Deutschen zur Voraussetzung gemacht. Die Frage, ob das mit Art. 3(3) GG vereinbar ist, stellt sich m. E. schon eher.
Es geht also überhaupt nicht darum, ob es für irgendetwas eine "Stütze" in der Verfassung gibt. Wenn wir für jedes staatliche Handeln eine Stütze in der Verfassung bräuchten, dann bekämen wir ein sehr langes Grundgesetz. Eine Hauptaufgabe einer jeden Verfassung ist es m. E., dem Staat gewisse Eingriffe in unveräußerliche Grundfreiheiten zu verbieten. Ein solches Verbot, nämlich das der sprachlichen Diskriminierung, ist in Art. 3(3) GG enthalten. Worum es hier ausschließlich geht, ist doch klarzustellen, daß eine bestimmte, nahezu allgemein als sinnvoll anerkannte Bedingung für Einbürgerung und für anderes, eben nicht diesem Verbot unterliegt.
 
 

Kommentar von Germanist, verfaßt am 15.12.2008 um 23.41 Uhr  
Adresse: http://www.sprachforschung.org/ickler/index.php?show=news&id=1080#13598

Von 1620 bis 1918 waren die Tschechen österreichische Staatsbürger und die Slowaken ungarische. Die Ungarn haben immer verhindert, daß es ein österreichisch-ungarisch-tschechisches Staatsvolk geben könnte. Die Wiedergeburt der slawischen Sprachen im Habsburgerreich war ein subversiever und gegen staatliche Unterdrückung erkämpfter Vorgang, besonders in Slowenien, Kroatien und Serbien.
 
 

Kommentar von R. M., verfaßt am 15.12.2008 um 23.17 Uhr  
Adresse: http://www.sprachforschung.org/ickler/index.php?show=news&id=1080#13597

In seiner Lehre von den Staatenverbindungen sprach Georg Jellinek (selbst österreichischer Jude) übrigens vom »österreichisch-ungarischen Staatsvolk«. An die Sprachgemeinschaft dachte er dabei also augenscheinlich nicht.
 
 

Kommentar von Glasreiniger, verfaßt am 15.12.2008 um 21.07 Uhr  
Adresse: http://www.sprachforschung.org/ickler/index.php?show=news&id=1080#13596

Um jetzt auf die Nennung der deutschen Sprache im Grundgesetz zurückzukommen. Diese Bestimmung hätte im TBschen Weltbild zu ungeahnter Bedeutung kommen können, da bis zum EU-Beitritt Polens die Bevölkerung von Schlesien, Pommern und Ostpreußen (egal ob russisch- oder polnischsprachig) sich -vermutlich- liebend gerne zu Staatsbürgern der BRD erklärt hätte.
 
 

Kommentar von Wolfram Metz, verfaßt am 15.12.2008 um 21.05 Uhr  
Adresse: http://www.sprachforschung.org/ickler/index.php?show=news&id=1080#13595

Ich finde die Diskussion hochspannend, aber mich interessiert in diesem Zusammenhang eigentlich nur eine Frage: Was soll die vorgeschlagene Grundgesetzänderung bringen?

Herr Achenbach (#13557) fragt, wie sich ohne eine Klarstellung in der Verfassung, daß Deutsch nicht irgendeine der in Deutschland gesprochenen Sprachen ist, rechtfertigen lasse, daß die Kenntnis der deutschen Sprache eine Voraussetzung für Einbürgerung ist. Aber auf welchen Artikel des Grundgesetzes, frage ich, stützt sich die Einbürgerungsvoraussetzung »Kenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse in Deutschland«?

Apropos Einbürgerung, Frage 6 des vom Bundesinnenministerium herausgegebenen Gesamtkatalogs der für den Einbürgerungstest zugelassenen Prüfungsfragen lautet: »Wie heißt die deutsche Verfassung?« Wer erbarmt sich, Herrn Schäuble darauf hinzuweisen, daß die Antwort »Grundgesetz« mitnichten korrekt ist? Freiwillige vor!
 
 

Kommentar von David Konietzko, verfaßt am 15.12.2008 um 20.09 Uhr   Mail an
Adresse: http://www.sprachforschung.org/ickler/index.php?show=news&id=1080#13594

Auf die Wikipedia sollte man sich tatsächlich nicht verlassen. Zum Glück kann man mit der Google-Buchsuche in Sekundenschnelle nachprüfen, daß im staatsrechtlichen Schrifttum die Drei-Elemente-Lehre mit den Begriffen ›Staatsgebiet‹, ›Staatsvolk‹ und ›Staatsgewalt‹ erklärt wird:

http://books.google.de/books?id=GPHUfxnAF5MC&pg=PA14&dq=drei-elemente-lehre
http://books.google.de/books?id=aC74iwpW4lEC&pg=PA25&dq=drei-elemente-lehre
http://books.google.de/books?id=Ju5kXbDi3iIC&pg=PA12&dq=drei-elemente-lehre
http://books.google.de/books?id=6ZzvsOzJvXAC&pg=PA46&dq=drei-elemente-lehre
http://books.google.de/books?id=M4HihfprxQ0C&pg=PA43&dq=drei-elemente-lehre
http://books.google.de/books?id=_kCI5o6Gq8UC&pg=PA328&dq=drei-elemente-lehre
http://books.google.de/books?id=1lI6hZWWYBEC&pg=RA1-PA175&dq=drei-elemente-lehre
http://books.google.de/books?id=GSCX1MefKEEC&pg=PA45&dq=drei-elemente-lehre
http://books.google.de/books?id=_IUibnNoiFIC&pg=PA68&dq=drei-elemente-lehre
http://books.google.de/books?id=w-NexWQH47oC&pg=PA94&dq=drei-elemente-lehre
 
 

Kommentar von Urs Bärlein, verfaßt am 15.12.2008 um 19.58 Uhr  
Adresse: http://www.sprachforschung.org/ickler/index.php?show=news&id=1080#13593

Lieber Glasreiniger, nachdem Sie mir jetzt mit dem Hinweis auf die Staatsgewalt als drittes Element schon zuvorgekommen sind, müssen Sie mir eine kleine Widerrede gestatten: Ob eine Volksabstimmung stattgefunden hat, ist nicht ganz unwichtig. Schließlich ist eine Verfassung nicht etwas per se Demokratisches, sondern, im Gegenteil, eine Beschränkung des „täglichen Plebiszits“ durch Verfahrens- und andere Vorschriften. Daß das Volk, als verfassungsgebende Instanz, sich seines Privilegs wiederum nur auf dem Weg einer Volksabstimmung entledigen (und diese durch juristische Rabulistik nicht ersetzt werden) kann, scheint mir zwingend. Das alles hat aber, wie gesagt, nichts mit unserem Thema zu tun.
 
 

Kommentar von TB, verfaßt am 15.12.2008 um 19.24 Uhr  
Adresse: http://www.sprachforschung.org/ickler/index.php?show=news&id=1080#13591

@Glasreiniger

Falsch! Bitte nicht immer bei Wikipedia mal schnell nachschauen und dies unkritisch übernehmen. Das dritte Element ist die Verfassung, ansonsten würde nach der "Drei-Elementen-Lehre" bereits jede größere Gruppierung im heutigen Somalia oder auch im Irak einen eigenen Staat darstellen.

Die Änderung des GG von 1990 ist zwar nett, Papier ist aber geduldig und diese Änderungen sind nicht in vollem Umfang dem Bundesverfassungsgericht zur Prüfung vorgelegt worden.
Faktisch ist das GG nicht vom Volk legitimiert worden. Und in einer Demokratie (im weiteren Sinne) braucht man zwar keine Volksabstimmung, aber zumindest die indirekte Zustimmung, sonst ist der Staat keine Demokratie. Eine indirekte Zustimmung hat es aber ebensowenig gegeben wie eine direkte. Das Grundgesetz und dessen Inhalt waren weder bei der Gründung der BRD noch bei der Wiedervereinigung ein Wahlkampfthema.

Weiterhin ist die BRD nicht Rechtsnachfolger des Deutschen Reiches, weil dies auch heute noch formal besteht. Da aber von Seiten der herrschenden Parteien bzw. Politiker diese Problematik weitgehend ignoriert wird, kam es und kommt es immer wieder zu Konflikten und Problemen wie z.B. bei der Entschädigung der osteuropäischen Zwangsarbeiter (siehe Warschauer Verträge von 1955/56).
 
 

Kommentar von Urs Bärlein, verfaßt am 15.12.2008 um 19.19 Uhr  
Adresse: http://www.sprachforschung.org/ickler/index.php?show=news&id=1080#13590

Werter TB, bei der Drei-Elemente-Lehre geht es um die Definition des Völkerrechtssubjekts, nämlich als Einheit von Staatsgebiet, Staatsvolk und Staatsgewalt. Letztere ist das dritte Element. Sie haben behauptet, das dritte Element sei die Verfassung. Diese Behauptung ist falsch.

Die Frage, ob das Deutsche Reich fortbesteht, ist gewiß interessant. Sie ist aber nicht unser Thema.

In einem Punkt stimme ich Ihnen zu. Es gibt Zustände, die in Deutschland zu vermeiden sind. Allerdings sind wir wohl nicht ganz derselben Meinung, welche Zustände hier in Betracht kommen.

 
 

Kommentar von Glasreiniger, verfaßt am 15.12.2008 um 18.41 Uhr  
Adresse: http://www.sprachforschung.org/ickler/index.php?show=news&id=1080#13589

Das 3. Element ist aber nicht "Verfassung", sondern Staatsgewalt, d.h. der effektive Besitz der Macht. Auch ist eine Volksabstimmung kein essentielles Bestandteil einer demokratischen Verfassung. Effektiv ist der Ententest das einzige Verfahren, mit dem eine Verfassung als solche erkennen kann. Der Provisoriumsvorbehalt hat sich durch die Änderung von Art. 146 nach der Wiedervereinigung auch erledigt.
 
 

Kommentar von TB, verfaßt am 15.12.2008 um 18.30 Uhr  
Adresse: http://www.sprachforschung.org/ickler/index.php?show=news&id=1080#13588

@Urs Bärlein

Die Drei-Elemente-Lehre gehört als Bestandteil des international anerkannten Staatsrechtes sehr wohl zum Völkerrecht, da das Völkerrecht dieses impliziert. Schließlich muß das Rechtssubjekt des Staates definiert sein, bevor im Völkerrecht darauf Bezug genommen werden kann. Sonst gebe es auch die Problematik der Gründung der BRD einerseits und des Weiterbestehens des Deutschen Reiches andererseits auch gar nicht.

Spanien und Belgien sind im übrigen gerade wegen Ihren Ausführungen sehr gute Beispiele, geht es doch darum solche Zustände in Deutschland zu vermeiden.
 
 

Kommentar von Urs Bärlein, verfaßt am 15.12.2008 um 14.10 Uhr  
Adresse: http://www.sprachforschung.org/ickler/index.php?show=news&id=1080#13587

Nachtrag, nur der Vervollständigung halber: Verfassungslehre fällt unter das Staatsrecht (als innerstaatliches Recht), nicht unter das Völkerrecht (interstaatliches Recht). "Verfassung" ist kein Element der "Drei-Elemente-Lehre".
 
 

Kommentar von Urs Bärlein, verfaßt am 15.12.2008 um 11.11 Uhr  
Adresse: http://www.sprachforschung.org/ickler/index.php?show=news&id=1080#13586

@TB

Also:

1) Das Grundgesetz (ebenso wie, daraus folgend, die Bundesrepublik Deutschland) ist nur ein Provisorium. Für diese Position gibt es gute Gründe, wie Sie gezeigt haben.

2) Die Amtssprache gehört als Eckpfeiler der Gemeinschaft im Grundgesetz genannt. Die von Ihnen für diese Position genannten Gründe sind weniger gut. Versuchen Sie einmal, z.B. Flämisch für ganz Belgien durchzusetzen oder Castellano für ganz Spanien. Die Folge wäre das Ende des einen Staates binnen Wochen und das des anderen spätestens binnen Jahresfrist.

Das ist aber nicht mein Haupteinwand. Der lautet, daß die Positionen 1 und 2 nicht miteinander konsistent sind. Zunächst ist nicht einzusehen, warum man an einem einmal als solches erkannten Provisorium noch irgendwelche Veränderungen vornehmen soll. Weiter und vor allem legt Position 1 den Begriff des Staates zugrunde, während Position 2 von der „Gemeinschaft“ ausgeht. Staat und Gemeinschaft sind nicht dasselbe. Deren implizite Gleichsetzung scheint mir aber den Kern des Unbehagens derjenigen auszumachen, die eine Verankerung von Deutsch im Grundgesetz ablehnen.

 
 

Kommentar von Wolfgang Wrase, verfaßt am 15.12.2008 um 11.03 Uhr  
Adresse: http://www.sprachforschung.org/ickler/index.php?show=news&id=1080#13585

Das Verfassungsgericht hätte sehr wahrscheinlich anders geurteilt, wenn im Grundgesetz stünde: "Die Sprache gehört dem Volk." Darauf ist ja der Bundestag in einem sensationellen Geistesblitz gekommen, freilich erst als es zu spät war. Der Deutlichkeit halber könnte man im Grundgesetz auch sagen: "Alle sprachliche Gewalt geht vom Volk aus." Das ist zwar an sich ebenfalls selbstverständlich, jedoch nicht in Deutschland. Deshalb könnte man es durchaus mal ins Grundgesetz hineinschreiben, oder? Nur wird sich für diesen Vorschlag keine Partei finden, denn man darf ja die heilige Rechtschreibreform nicht gefährden und das heilige Verfassungsgericht nicht blamieren.
 
 

Kommentar von Germanist, verfaßt am 15.12.2008 um 10.35 Uhr  
Adresse: http://www.sprachforschung.org/ickler/index.php?show=news&id=1080#13584

Sehr frei nach Oscar Wilde: Bayern, Preißn, Österreicher und Schweizer haben viele Gemeinsamkeiten, ausgenommen natürlich die gesprochene Sprache.
 
 

Kommentar von R. M., verfaßt am 15.12.2008 um 10.33 Uhr  
Adresse: http://www.sprachforschung.org/ickler/index.php?show=news&id=1080#13583

Häufig begegnet man auch der Auffassung, daß das Vereinigte Königreich keine geschriebene Verfassung besitze. Das ist natürlich nicht richtig, denn die wesentlichen Bestandteile einer Verfassung sind durchaus schriftlich fixiert, nur eben nicht in einem Dokument, das die Bezeichnung Constitution trägt, sondern an verschiedenen Stellen. Nicht schriftlich festgelegt sind lediglich die pittoresken Kinkerlitzchen wie der Rückwärtsgang des Lordsiegelbewahrers.

Daß im Grundgesetz vieles steht, was dort nicht notwendigerweise zu stehen hat, läßt sich kaum bestreiten, ist allerdings kein starkes Argument für weitere Hinzufügungen. Hätte das Bundesverfassungsgericht über die Rechtschreibreform anders befunden, wenn Deutsch als Landessprache im Grundgesetz verankert gewesen wäre?
 
 

Kommentar von Wolfgang Wrase, verfaßt am 15.12.2008 um 09.34 Uhr  
Adresse: http://www.sprachforschung.org/ickler/index.php?show=news&id=1080#13582

Merkwürdig, dann hat Deutschland gar keine Verfassung? Vielleicht sollte mein Vorredner das dem Bundesverfassungsgericht mitteilen, damit dieses seine gegenstandslose Arbeit aufgibt.
 
 

Kommentar von TB, verfaßt am 15.12.2008 um 03.44 Uhr  
Adresse: http://www.sprachforschung.org/ickler/index.php?show=news&id=1080#13581

@Ickler

Ein Staat ist wesentlich mehr als eine Rechtsgemeinschaft. Falls dies nicht einsichtig ist, verweise ich auf die letzten 6.000 Jahre der Menschheitsgeschichte.
Zudem sind in einer Demokratie mit allgemeinen Wahlrecht persönliche Ansichten sehr wohl für die Allgemeinheit interessant und keine reine Privatsache.

Was Carlo Schmid erzählt hat, ist sehr wohl von Belang. Im Gegensatz zu Ihnen kannte er die völkerrechtlichen Zusammenhänge. Nachdem der parlamentarische Rat das Grundgesetz nach Vorgaben der westlichen Siegermächte ausgearbeitet hatte, wollte die Besatzungsregierung hierüber eine Volksabstimmung in den drei westlichen Zonen durchführen lassen. Dies wurde auf Bitten der Ministerpräsidenten, welche damit dem Wunsch des parlamentarischen Rates nachkamen, fallengelassen. Hintergrund ist der völkerrechtliche Grundsatz, daß ein Staat nach der "Drei-Elemente-Lehre" aus einem Staatsgebiet, einem Staatsvolk sowie einer Verfassung (!) gebildet wird. Damit die BRD aber keinen solchen Staat bilden konnte, um die endgültige Teilung Deutschlands zu verhindern, durfte das Grundgesetz nicht den Rang einer Verfassung erhalten. Da in einer Demokratie das Staatsvolk die verfassungsgebende Gewalt darstellt, wurde also der "Kunstgriff" gemacht, dieses Grundgesetz nicht vom Volk legitimieren zu lassen. Es wurde somit nicht offiziel in den Rang einer Verfassung gehoben.
Dieser Ansicht schloß sich Anfang der 70'er Jahre auch das Bundesverfassungsgericht an, welches im Rahmen der Auseinandersetzung um die Ostverträge entschied, daß die BRD die Oder-Neiße-Linie anerkennen könne, da sie nicht Rechtsnachfolger des Deutschen Reiches sei, dieses immer noch formal existiere und somit Entscheidungen der BRD keine Verpflichtungen für das Deutsche Reich darstellen.
Diese Rechtslage gilt im übrigen bis heute, da bei der Wiedervereinigung das Grundgesetz weder durch eine Verfassung (wie eigentlich vorgesehen) ersetzt wurde, noch das Grundgesetz durch Volksabstimmung legitimiert wurde.

Für die, die dies nicht glauben können, gebe ich hier einige Literaturempfehlungen:

- Gebhardt, Handbuch der Deutschen Geschichte, Band 22 (9. Auflage), dtv
- W. Benz, Die Gründung der Bundesrepubilk, dtv
- Herdegen, Völkerrecht, Beck
- Jarass, Pieroth, Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (GG), Kommentar, Beck
- Protokolle des parlamentarischen Rates
- Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichtes (amtliche Sammlung '70-'72)

Die letzten beiden Sammlungen sind in jeder guten Universitätsbibliothek einsehbar.

–––

Zum eigentlichen Thema:

Ich sehe keinen Grund die Amtssprache nicht ins Grundgesetz aufzunehmen. Da die gemeinsame Sprache eine der wesentlichen "Klammern" einer Gemeinschaft darstellt, gehört sie auch als Eckpfeiler im Grundgesetz benannt. Was keine gemeinsame Sprache bedeuten kann, läßt sich zur Zeit sehr schön in Spanien und vor allem in Belgien bewundern.

P.S.: Wer der Ansicht ist, das Grundgesetz würde hierdurch künstlich aufgebläht, der hat in selbiges schon lange nicht mehr hineingeguckt.
 
 

Kommentar von Theodor Ickler, verfaßt am 10.12.2008 um 19.04 Uhr  
Adresse: http://www.sprachforschung.org/ickler/index.php?show=news&id=1080#13573

Mal abgesehen vom Grundgesetz: Ich glaube nicht, daß mit "muttersprachlichem Unterricht" (wie das in Bayern lange hieß und gepriesen wurde) etwas für die Integration der Zuwanderer getan werden kann. Der Schulunterricht sollte auf deutsch stattfinden, mit wohlüberlegten Ausnahmen wie englischem Fachunterricht vielleicht ...

Einer der Befürworter des Vorschlags, ich glaube, Minister Glos, hat bekundet, wie sehr er sich über Anglizismen wie "Gender mainstreaming" ärgert. Da kann er gleich mal in der eigenen Regierung aufräumen, denn das treten doch die Ministerien, die Parteien und die Bundeszentrale für politische Bildung breit. Letztere ist sowieso sprachlich ganz unsäglich heruntergekommen.

Übrigens: Die Polizei hat eine bundesweite Aktion gegen Komasaufen gestartet: Don't drink too much. Stay gold. Dazu www.staygold.eu. Wer versteht das? (Jugendliche sollen „risikoarm und maßvoll trinken“. Abstinenz traut sich keiner zu empfehlen. „Es geht nicht um den erhobenen Zeigefinger und absolute Abstinenz.“ (Jörg Schönbohm))
 
 

Kommentar von Germanist, verfaßt am 10.12.2008 um 16.41 Uhr  
Adresse: http://www.sprachforschung.org/ickler/index.php?show=news&id=1080#13571

@ Mr. Wrase: To avoid the awfull writings of the German Orthographic Reform, should we a german English create, which the wonderful and approved german word-formations, syntax, punctuation and expressions preserves. Germany was never a member of the Britisch Commonwealth, and therefore gives it not any obligation, British English to use. It gives indish English, australian English, and why not also german English?
 
 

Kommentar von R. M., verfaßt am 10.12.2008 um 15.14 Uhr  
Adresse: http://www.sprachforschung.org/ickler/index.php?show=news&id=1080#13570

Man kann kurzgefaßt auch sagen, daß das Grundgesetz den Ententest besteht – was nicht heißt, daß es eine Ente ist.
 
 

Kommentar von Wolfgang Wrase, verfaßt am 10.12.2008 um 08.21 Uhr  
Adresse: http://www.sprachforschung.org/ickler/index.php?show=news&id=1080#13568

According to Mister Riley, the bird's behaviour is enough evidence. Astonishingly, he did not mention what the bird looks like. In the case of the German Grundgesetz, I think it looks like a Constitution.

By the way, writing in English is a safe way to avoid odd German reformed spellings. I can only recommend this :-)
 
 

Kommentar von Theodor Ickler, verfaßt am 10.12.2008 um 04.13 Uhr  
Adresse: http://www.sprachforschung.org/ickler/index.php?show=news&id=1080#13567

Das Grundgesetz ist die Verfassung der Bundesrepublik und nennt sich auch so, angefangen mit der Präambel und dann in zahlreichen Artikeln wie den zentralen Artikeln 20 oder 21, natürlich auch 5 (Treue zur Verfassung), vgl. ferner die Ausführungen über die Verfassungsgerichtsbarkeit usw. - Art. 146 unterscheidet nicht zwischen Grundgesetz und Verfassung, sondern zwischen der (seinerzeit) vorliegenden Verfassung, die eben Grundgesetz heißt, und einer künftigen gesamtdeutschen Verfassung, deren Bezeichnung natürlich nicht vorweggenommen werden konnte. Die Kommentare beziehen sich wieder und wieder auf das Grundgesetz als die Verfassung. Was Carlo Schmid eine Woche nach Gründung des Parlamentarischen Rates ausführte, ist für diese überflüssige Diskussion ohne Belang.
 
 

Kommentar von R. M., verfaßt am 09.12.2008 um 12.13 Uhr  
Adresse: http://www.sprachforschung.org/ickler/index.php?show=news&id=1080#13565

"When I see a bird that walks like a duck and swims like a duck and quacks like a duck, I call that bird a duck." (zugeschrieben James Whitcomb Riley)
 
 

Kommentar von Karl Hainbuch, verfaßt am 09.12.2008 um 11.44 Uhr  
Adresse: http://www.sprachforschung.org/ickler/index.php?show=news&id=1080#13564

Immer wieder wird das Grundgesetz als Verfassung bezeichnet. Das Grundgesetz ist keine Verfassung. (Siehe Art. 146 GG.)

Zu empfehlen ist in diesem Zusammenhang auch die Rede von Carlo Schmid "Was heißt eigentlich Grundgesetz?", gehalten am 8. September 1948 vor dem Parlamentarischen Rat. Die Rede ist leicht im Netz zu finden.
 
 

Kommentar von Germanist, verfaßt am 08.12.2008 um 21.27 Uhr  
Adresse: http://www.sprachforschung.org/ickler/index.php?show=news&id=1080#13562

Sächsisch ist auch ein Teil der deutschen Sprache, aber Durchsagen in der Münchner U-Bahn in reinstem Sächsisch klingen irgendwie ortsfremd und unerwartet. Vor den Sachsen waren es die Berliner.
 
 

Kommentar von Klaus Achenbach, verfaßt am 08.12.2008 um 08.27 Uhr  
Adresse: http://www.sprachforschung.org/ickler/index.php?show=news&id=1080#13557

An sich bin ich auch dagegen, das Grundgesetz mit allem möglichen zu befrachten. Die übertriebenen Reaktionen auf den CDU-Vorschlag lassen mich aber langsam an dieser Haltung irre werden.

So waren bestimmte Äußerungen von türkischer Seite nicht nur übertrieben, sondern auch unklug, da sie geeignet sind, die Befürworter des CDU-Vorschlags in ihrer Haltung nur zu bestärken.

Die von der CDU vorgeschlagene Formulierung entspricht nahezu wörtlich der entsprechenden Formulierung in der jetzigen französischen Verfassung. Dort heißt es in Art. 2:
"La langue de la République est le français." Diese Bestimmung wurde erst 1992 eingefügt.

Nun kann die französische Sprachpolitik für uns natürlich kein Vorbild sein. Sie war es aber vor 1992 noch weniger als heute. Seit 1992 ist dagegen eher eine – allerdings sehr allmähliche – Verbesserung eingetreten. Erst seit dem jetzigen Jahr werden in der französischen Verfassung die "regionalen Sprachen" des Landes als Teil des nationalen Erbes anerkannt (Art. 75-1: Les langues régionales appartiennent au patrimoine de la France). Noch 2005 ist ein ähnlicher Vorschlag zur Ergänzung von Art. 2 gescheitert. Nach wie vor tut sich Frankreich allerdings schwer mit der Ratifizierung der europäischen Sprachencharta.

Das französische Beispiel zeigt zumindest, daß man keine vorschnellen Schlüsse daraus ziehen sollte, ob etwas in der Verfassung ausdrücklich verankert ist oder nicht.

Frau van Thiel hat dankenswerterweise auf Art. 3(3) GG hingewiesen, wonach niemand wegen seiner Sprache diskriminiert werden darf. Dies ist ein Grundrecht, das in seinem Wesensgehalt nicht angetastete werden darf, und ist damit höherwertig als die vorgeschlagene Ergänzung von Art. 22. Dies entzieht allen Befürchtungen die Grundlage, die vorgeschlagene Verfassungsänderung könnte zu Sprachverboten (in öffentlichen Verkehrsmitteln oder anderswo) mißbraucht werden. Selbst das Urteil des Verfassungsgerichts zur Rechtschreibung hat insofern Präzedenzwirkung, als es sprachliche Eingriffe des Staates nur in einem engen Bereich (Schule, öffentliche Verwaltung) zugelassen hat.

Art. 3(3) GG liefert allerdings ein starkes Argument dafür, in der Verfassung klarzustellen, daß Deutsch nicht irgendeine der in Deutschland gesprochenen Sprachen ist. Wie läßt sich sonst rechtfertigen, daß eine Kenntnis der deutschen Sprache eine Voraussetzung für Einbürgerung, Ehegattennachzug, Einstellung als Beamter, Anstellung als Verkäufer usw. sein kann? Sonst könnte man das ja als sprachliche Diskriminierung angreifen, was im Hinblick auf die aktuelle Gesetzgebung gegen Diskriminierung womöglich nicht mehr so absurd erscheint wie früher. Es mag ja sein, daß "alles Wesentliche" bereits anderswo geregelt ist; diese Regelungen haben aber nun einmal keinen Verfassungsrang.
 
 

Kommentar von Klaus Achenbach, verfaßt am 08.12.2008 um 03.36 Uhr  
Adresse: http://www.sprachforschung.org/ickler/index.php?show=news&id=1080#13556

Lieber Herr Wagner,
danke für den Hinweis (#13553) auf die frühere Debatte.
Allerdings kam der Vorschlag hinsichtlich der Verfassung damals vom damaligen CSU-Generalsekretär Markus Söder. Ob er dabei für die gesamte CSU sprechen konnte, geht aus der zitierten Meldung nicht hervor.
Der Vorschlag hinsichtlich der Anglizismen stammte von der Präsidentin des Bundes der Vertriebenen, Frau Erika Steinbach. Sie ist zwar CDU-Bundestagsabgeordnete; ich bezweifle allerdings, daß sie damals für die CDU gesprochen hat.
 
 

Kommentar von Hamburger Abendblatt, verfaßt am 06.12.2008 um 22.27 Uhr  
Adresse: http://www.sprachforschung.org/ickler/index.php?show=news&id=1080#13554

Redensarten: Ich sag mal
So weit die deutsche Zunge reicht

Von Hermann Schreiber

Jetzt wird alles gut: Wenn Belgien, Bulgarien, Estland, Finnland, Frankreich, Irland, Lettland, Litauen, Malta, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, die Slowakei, Slowenien, Spanien und Zypern ihre jeweilige Landessprache in der Verfassung festschreiben, warum dann nicht wir? Im Artikel 22 des Grundgesetzes soll stehen: "Die Sprache der Bundesrepublik ist Deutsch."

Ist sie das? Sperren Sie mal die Ohren auf im Bus, in der S-Bahn oder auf so manchen Straßen: Was da alles geredet wird! Auch Deutsch, sicher. Aber beileibe nicht nur. Oder versuchen Sie mal, mit einem zugewanderten Taxifahrer auf Deutsch zu plaudern.

Ich weiß, es geht bei obigem Vorschlag einiger Politiker nicht um oder gar gegen Migranten. Es geht, jedenfalls dem CDU-Mann Peter Müller, um "ein klares Zeichen für die deutsche Sprache". Aber für welche? Der schwäbische Wengerter (Weinbauer) und der waschechte Berliner sprechen beide Deutsch und verstehen einander doch kaum. Und was sondern die armen Menschen ab, denen ein Reporter sein Mikrofon vor die Nase hält mit der Aufforderung, sofort ihre Meinung (zu was auch immer) zu sagen? Richtiges Deutsch?

Wer soll bestimmen, was richtiges Deutsch ist? Soll sich Herr Steinmeier für Sätze wie "Jenseits von aktuellen Einzelfällen kommen neue Fragestellungen und Spannungsfelder auf den Menschenrechtssschutz zu" künftig vor dem Verfassungsgericht in Karlsruhe verantworten müssen? Die Sprache Goethes, Thomas Manns, Rilkes - wenn es schon um unser "höchstes Kulturgut" gehen soll - klingt verglichen mit solchen Sentenzen wie die Botschaft von einem anderen Planeten.

"Die Wahrheit über die deutsche Sprache ist, dass viele Deutsche schon lange nicht mehr auf Deutsch sagen, geschweige denn schreiben können, was sie sagen oder schreiben wollen", so Thomas Steinfeld in der "Süddeutschen Zeitung". An dieser Wahrheit würde die Aufnahme der deutschen Sprache ins Grundgesetz nicht das Geringste ändern.

Die Politiker haben uns die Rechtschreibreform eingebrockt, das ist schon schlimm genug. Jetzt sollen sie die Sprache in Ruhe lassen! Quatschköpfe erreicht man mit Verfassungsänderungen sowieso nicht. Die denken darüber allenfalls das, was der SPD-Recke Peter Struck mal über seine Kollegen von der Union gesagt hat: "Die können mich mal ..." So weit die deutsche Zunge reicht.

erschienen am 6. Dezember 2008

http://www.abendblatt.de/daten/2008/12/06/985628.html
 
 

Kommentar von Jan-Martin Wagner, verfaßt am 06.12.2008 um 22.25 Uhr  
Adresse: http://www.sprachforschung.org/ickler/index.php?show=news&id=1080#13553

Vor zwei Jahren ging es der CDU vordergründig um den Schutz vor Anglizismen; siehe www.sprachforschung.org/index.php?show=news&id=463 ("Söder will Deutsch als Staatssprache").
 
 

Kommentar von Germanist, verfaßt am 06.12.2008 um 21.01 Uhr  
Adresse: http://www.sprachforschung.org/ickler/index.php?show=news&id=1080#13552

Gegenbeispiele:
Als meine Tochter Mitte der 70er Jahre eine oberbayerische Grundschule besuchte, wurde einer Klassenkameradin gesagt: "Dein Vortrag war sehr schön, aber weil du bairisch gesprochen hast, bekommst du eine Note schlechter."
In Österreich werden in gemischt deutsch / slowenisch besiedelten Gebieten (Kärnten und Steiermark) entgegen einem Bundesgesetz von den örtlichen Behörden zweisprachige Ortsschilder verweigert. Früher sollten dort auch die deutschsprachigen Österreicher in der Schule Slowenisch lernen; das wurde auf Druck der Deutschsprachigen wieder abgeschafft.
In Lettland wird Lettisch als alleingültige Amtssprache gegen Russisch durchgesetzt.
In Spanien, Italien und Frankreich wurden erst vor einigen Jahren Katalanisch bzw. Sardisch und Deutsch bzw. Okzitanisch, Bretonisch und Elsässisch offiziell zugelassen. (Vorher hieß es in französischen Schulen: "Es ist verboten, auf den Boden zu spucken oder Bretonisch zu reden.") Auf Korsika ist immer noch Französisch die Amtssprache, obwohl alle Einheimischen Korsisch sprechen (ein italienischer Dialekt).
Minderheitensprachen werden unausgesprochen immer noch als die Sprachen von Separatisten angesehen; z.B. in Kanada Französisch außerhalb von Quebec.
 
 

Kommentar von Hans-Jürgen Martin, verfaßt am 06.12.2008 um 19.30 Uhr   Mail an
Adresse: http://www.sprachforschung.org/ickler/index.php?show=news&id=1080#13551

Die Türken haben, wie Herr Ickler am 3.12.2008 bemerkt, gleich gemerkt, gegen wen sich der Gesetzgebungsvorschlag richtet. Noch aufschlußreicher sind allerdings die Zustände in ihrem Herkunftsland:

1994 wurde die parlamentarische Immunität einer kurdischen Abgeordneten, Leyla Zanas, und zehn weiterer Abgeordneter aufgehoben, nachdem sie sich im Parlament ihrer kurdischen Muttersprache bedient hatte. Kurze Zeit später wurden die Parlamentarier verhaftet, Leyla Zana wurde wegen Hochverrats angeklagt, verurteilt und 10 Jahre lang eingesperrt. Am 4.12.2008 wurde die Trägerin des Sacharow-Preises des EU-Parlaments im türkisch besetzten Diyarbakir erneut verurteilt - wieder unter dem Vorwand der Propaganda für den Terrorismus.

Unter dieser prominenten "Spitze des Eisbergs" gibt es Tausende weiterer Opfer: Kurden, die einfach nur in ihrer Muttersprache gesprochen oder geschrieben hatten und dafür bestraft wurden. Ähnliche Repression gab es schon in vielen anderen Ländern: im Baskenland, in der Bretagne, in Wales, im französischen Mississipi-Delta etc. Eine Festlegung in der Verfassung, welche Sprache die richtige ist, legt damit auch fest, welche Sprachen nicht die richtigen sind - und schafft eine Grundlage für die Verfolgung der "falschen" Sprachen (vielleicht nicht schon morgen, aber irgendwann in der Zukunft).

Statt sich in kleingeistigem Sprachchauvinismus zu üben, sollte die CDU den Mut aufbringen, das sprachliche Selbstbestimmungsrecht im eigenen Land wie im Ausland zu verteidigen und sich z. B. für Kurdisch für Kurden an deutschen Schulen einsetzen.
 
 

Kommentar von Urs Bärlein, verfaßt am 05.12.2008 um 21.38 Uhr  
Adresse: http://www.sprachforschung.org/ickler/index.php?show=news&id=1080#13548

Na, liebe Frau van Thiel, so bekannt wie Montesquieu sind wir beide ja nun nicht.
 
 

Kommentar von RvT, verfaßt am 05.12.2008 um 17.50 Uhr  
Adresse: http://www.sprachforschung.org/ickler/index.php?show=news&id=1080#13547

Ich sehe gerade, daß ich mich verschrieben habe: natürlich "Herr B.".
 
 

Kommentar von Theodor Ickler, verfaßt am 05.12.2008 um 15.55 Uhr  
Adresse: http://www.sprachforschung.org/ickler/index.php?show=news&id=1080#13546

Zur Erinnerung: "Wenn es nicht notwendig ist, ein Gesetz zu machen, ist es notwendig, kein Gesetz zu machen." (M.)
 
 

Kommentar von Rominte van Thiel, verfaßt am 05.12.2008 um 12.41 Uhr  
Adresse: http://www.sprachforschung.org/ickler/index.php?show=news&id=1080#13545

Her Bärlein hat große Bedenken. – Vordergründig fällt mir aber an den Kommentaren in den Feuilletons auf, wie seltsam es mich anmutet, daß angeblich das Selbstverständliche (daß Deutsch die Landessprache ist – neben den Rechten, die die autochthonen Minderheiten haben) so selbstverständlich ist, daß es geradezu lachhaft wäre, das Selbstverständliche als selbstverständlich zu bezeichnen, andererseits aber das Äußern dieser Selbstverständlichkeit so heftige Reaktionen hervorruft (integrationsfeindlich, Deutschtümelei, nationalistisch, chauvinistisch), daß offensichtlich das, was zur Zeit der Entstehung des Grundgesetzes selbstverständlich war, ganz deutlich erkennbar eben nicht mehr selbstverständlich ist.
 
 

Kommentar von Urs Bärlein, verfaßt am 04.12.2008 um 14.16 Uhr  
Adresse: http://www.sprachforschung.org/ickler/index.php?show=news&id=1080#13543

Der Geburtsfehler des Grundgesetzes als einer (notgedrungen) oktroyierten Verfassung ist, sowohl unmittelbar geltendes Recht als auch Staatszielplanung zu sein. Als unmittelbar geltendes Recht setzt es staatlichem Handeln Schranken, als Staatszielplanung ist es strukturell utopisch und entgrenzt staatliches Handeln auf nahezu beliebig ausdeutbare Gesetzgebungsaufträge hin. Der Konflikt kann bis zu Auslegungen contra legem führen, zum Beispiel im Fall der Ableitung eines Foltergebots aus Artikel 1. Demgegenüber ist die Grundgesetzänderung die elegantere Konfliktlösung. Allerdings führt sie regelmäßig nicht zu einer Einschränkung, sondern zu einer Erweiterung staatlicher Handlungsmöglichkeiten, sogar wenn sie ornamental bleibt, also lediglich Kodifizierung einer unverbindlichen Wünschbarkeit ist. Denn auch im Fall einer nur symbolischen Selbstermächtigung des Gesetzgebers handelt es sich um eine Machtdemonstration, nämlich um die Botschaft, daß das neu eingeführte Rechtsgut eben nicht selbstverständlich ist und jederzeit zum Gegenstand staatlichen Handelns werden kann. Die Annahme einer Selbstbindung durch eine Grundgesetzänderung verbietet sich schon deshalb, weil die Änderung gerade zeigt, wie ungebunden der Staat bei der Regelung ihres Gegenstandes verfahren kann. Die Initiative des CDU-Parteitags verheißt also nichts Gutes.
 
 

Kommentar von Wolfram Metz, Den Haag, verfaßt am 04.12.2008 um 14.13 Uhr  
Adresse: http://www.sprachforschung.org/ickler/index.php?show=news&id=1080#13542

Hier in Holland hat es ähnliche Initiativen gegeben. So hat vor knapp drei Jahren die damalige Integrationsministerin – letztlich erfolglos – ein Gesetz gefordert, das den Gebrauch der niederländischen Sprache »auf der Straße« vorschreiben sollte. Offizielle Begründung: dadurch werde die Sicherheit im öffentlichen Raum erhöht. In Gesprächen mit Befürwortern dieses Vorhabens ernteten meine Kollegen und ich auf die Frage, ob wir uns hierzulande künftig unter freiem Himmel nicht mehr auf deutsch unterhalten dürfen sollen, betretenes Schweigen. Nein, daran war selbstverständlich nicht gedacht ...
 
 

Kommentar von Kelkin, verfaßt am 04.12.2008 um 13.59 Uhr  
Adresse: http://www.sprachforschung.org/ickler/index.php?show=news&id=1080#13541

Entschuldigung für den Reformschrieb. Ich muß das beruflich und schalte manchmal nicht schnell genug um. Sollte keine Beleidigung sein...
 
 

Kommentar von Germanist, verfaßt am 04.12.2008 um 12.09 Uhr  
Adresse: http://www.sprachforschung.org/ickler/index.php?show=news&id=1080#13540

Für die Grundgesetzergänzung ist nur von der deutschen Sprache die Rede, nicht von der hochdeutschen. Die deutsche Sprache ist die Obermenge mit den Untermengen des Niederdeutschen, Bairischen, Alemannischen u. a., grob eingeteilt in Nieder-, Mittel- und Oberdeutsch, und dazu den Dialekten. Das alles muß also unter "Deutsch" zulässig sein. Die bayerische Schulen arbeiten allerdings an der Ausrottung des Bairischen, weil sie es nicht einmal als Wahlfach anbieten. Umso größer ist der Kulturschock für viele Lehrlinge in Handwerksberufen.
 
 

Kommentar von Kelkin, verfaßt am 04.12.2008 um 11.36 Uhr  
Adresse: http://www.sprachforschung.org/ickler/index.php?show=news&id=1080#13539

Erstens wundert mich, dass immer nur von der CDU die Rede ist, wo doch die SPD angekündigt hat, einen entsprechenden Antrag mit zu unterstüzten. Zudem zeugt von der Emotionsgeladenheit, dass sogar die Gefahr einer Rückkehr zum Althochdeutschen an die Wand gemalt wird. Erstens ist auch das Althochdeutsche die Weiterentwicklung vorheriger Sprachstufen, zweitens redet niemand von der Gefahr einer Rückkehr zum Altfranzösischen, Kirchenslawischen oder Protoösterreichischen angesichts entsprechender Regelungen in den jeweiligen Verfassungen. Aber wenn man bei der Forderung, dass die Verkehrssprache auf deutschen Pausenhöfen Deutsch ist, in die Defensive gerät, stimmt etwas nicht ("ist etwas faul im Staate Dänemark").
 
 

Kommentar von Marco Mahlmann, verfaßt am 04.12.2008 um 10.44 Uhr  
Adresse: http://www.sprachforschung.org/ickler/index.php?show=news&id=1080#13538

Es ist mir zu kurz geschlossen, wenn es heißt, daß jemand das eine ablehnt, wenn er das andere fördert.
Wenn jemand fordert, daß Ausländer, die hier leben, Deutsch lernen sollen, verlangt er nicht, daß sie ihre Heimatsprache vergessen, verleugnen, verachten, und er tut es auch nicht selbst.

Das macht den CDU-Vorschlag als solchen nicht besser. Es reicht aus, daß Deutsch die Amtssprache ist. Die Verkehrssprache festzulegen, ist kulturlos.
Das Plattdeutsche hält sich – wohl mit Recht – für keinen Dialekt, sondern für eine Sprache; bei Friesisch, Sorbisch, Alemannisch und was weiß ich was noch ist es ebenso. Dazu kommen die ganzen Fremdsprachen. Diese babylonische Mischung macht Deutschland erst aus.

Untertitel bieten heutzutage das gesamte Spektrum der Verwirrung. Adelung und Heyse gehen lustig durcheinander, GKS und GZS werden ausgewürfelt usw. usf. Daß man bei "Kaufläute" etc. abschaltet, liegt nahe.
 
 

Kommentar von Glasreiniger, verfaßt am 04.12.2008 um 10.34 Uhr  
Adresse: http://www.sprachforschung.org/ickler/index.php?show=news&id=1080#13537

Ich halte die Idee ja auch für närrisch, aber stelle doch mal die Frage: Wäre mit einer solchen Bestimmung das BVG-Urteil zur Rechtschreibdeform genauso und mit derselben fatalen Wirkung ausgefallen?
 
 

Kommentar von Kelkin, verfaßt am 04.12.2008 um 09.06 Uhr  
Adresse: http://www.sprachforschung.org/ickler/index.php?show=news&id=1080#13536

Da Sprache ein Kulturgut ist und Kultur Sache der Länder, gehört eine solche Regelung in einem föderalen Gemeinwesen wenn, dann in die Landesverfassungen.

Trotz des allgemein negativen Tenors gestehe ich aber, dass ich einen solchen Artikel als Zeichen deutscher Normalität herbeisehne. Es gibt ja auch Vorhaben, Tierschutz oder Sport im Grundgesetz zu verankern, die in der Öffentlichkeit aber unbeachtet bleiben. Allein das allgemeine Aufheulen sowohl bei Sprachverächtern wie -freunden zeigt, dass die Initiative so sinnlos nicht sein kann.

Historisch gesehen gibt es immer zwei Gründe dafür, etwas zu verschriftlichen: Entweder, es ist gerade dabei, sich radikal zu ändern oder verlorenzugehen (wie Dokumentationen über Brauchtum oder Kochkunst), oder es rückt erst in den Blickpunkt des Interesses (z.B. Gleichberechtigung der Geschlechter).

Beim Wunsch nach der Verankerung des Deutschen im Grundgesetz sehe ich die erste Tendenz wirken: Wir merken, dass in den Medien und auf den Pausenhöfen etwas gesprochen wird, was nicht mehr die Sprache ist, die wir als unsere Muttersprache bezeichnen. Also versuchen wir, es zu konservieren.

Aber schlecht ist das deswegen nicht. Die Bundesflagge oder Würde des Menschen stehen auch im Grundgesetz. Sind das keine Selbstverständlichkeiten?
 
 

Kommentar von Theodor Ickler, verfaßt am 04.12.2008 um 05.26 Uhr  
Adresse: http://www.sprachforschung.org/ickler/index.php?show=news&id=1080#13535

In der Presse wird mit Recht darauf hingewiesen, daß das Grundgesetz kein Katalog wünschbarer Dinge ist. Gegen wen oder was richtet sich ein solcher Artikel? Gegen den Gebrauch von Fremdwörtern? Jemand hat vorgestern gesagt, es gebe in Deutschland Schulen, an denen man kaum ein deutsches Wort höre. Selbst wenn man die Übertreibung abzieht – wäre das ein Fall für eine Verfassungsänderung?
Ein Staat ist eine Rechtsgemeinschaft. Auf darüber hinausgehende gemeinsame Werte, Identitäten usw. sind wir nicht verpflichtet, das ist Privatsache.
 
 

Kommentar von Wolfgang Wrase, verfaßt am 04.12.2008 um 04.34 Uhr  
Adresse: http://www.sprachforschung.org/ickler/index.php?show=news&id=1080#13534

Ich weiß nicht. Die Leute sprechen so, wie es ihnen liegt, und nicht mit Rücksicht darauf, ob darüber etwas im Grundgesetz steht oder nicht. Wenn es denn einen Unterschied macht, schlage ich vor, daß folgende Richtschnur ins Grundgesetz aufgenommen wird:

"Das politische Handeln in der Bundesrepublik beruht auf der Vernunft."

Was das wohl bewirken würde?
 
 

Kommentar von Oliver Höher, verfaßt am 03.12.2008 um 23.31 Uhr  
Adresse: http://www.sprachforschung.org/ickler/index.php?show=news&id=1080#13533

Lieber Germanist,

wann genau haben Sie sich zuletzt einen Film mit deutschen Untertiteln angesehen?

Nach meinen – zugegeben – sporadischen Erlebnissen mit den Silberscheiben und deren technischen Möglichkeiten habe ich bei deutschen Untertiteln immer bald nach Möglichkeiten gesucht, diese wieder abzuschalten. Bei den Synchronstudios (oder wie auch immer diese Firmen heißen mögen) scheint sich der Blödschrieb in seiner härtesten Gangart von 1996 mit zusätzlichen vorauseilenden Anpassungen ("wir sind zusammen gekommen, um hier ..." [war kein Schmuddelfilm!], "am Schönsten", "tut mir Leid" usw.) besonders hartnäckig zu halten. Bei manch einer (eigentlich überflüssigen) Dokumentation der Dreharbeiten (auf neudeutsch: "making of") ließen sich diese Dummheitsattacken gar nicht mehr abstellen. Oder ich war davon schon so geschädigt, daß ich zu blöd dazu war.

In jedem Falle danke ich für Speis' und Trank und vor allem für Untertitel in Reformschrieb. Dann lieber nichts verstehen, was bei den Untertiteln ungefähr dasselbe ist.
 
 

Kommentar von Germanist, verfaßt am 03.12.2008 um 23.11 Uhr  
Adresse: http://www.sprachforschung.org/ickler/index.php?show=news&id=1080#13532

Die Württhemberger sagen selbst, sie könnten alles außer Hochdeutsch, und auf ober- und niederbayerischen Baustellen muß man bairisch reden, sonst wird man nicht für voll genommen. Aber wenn damit etwas gegen die englischen Werbesprüche und Aufschriften erreicht würde, wäre es doch ein Fortschritt. Da bin ich für eine Pflicht zu deutschen Untertiteln.
 
 

Kommentar von Klaus Malorny, verfaßt am 03.12.2008 um 22.54 Uhr  
Adresse: http://www.sprachforschung.org/ickler/index.php?show=news&id=1080#13531

Wenn ich so sehe, was die Politiker in Sachen Überwachung (BKA-Gesetz, Vorratsdatenspeicherung usw.) und Zensur (geplanter Internet-Filter von v.d.Leyen u.a., wohl nach chinesischem Vorbild) treiben, dann befürchte ich nichts Gutes von der Verankerung der deutschen Sprache im GG: »Die Sprache ist Deutsch. Näheres regelt ein Gesetz.« oder so ähnlich. An dieses Gesetz würde dann jeder Blödsinn gehängt, den sich Politiker so ausdenken kann, von einer verschärften Durchsetzung der Rechtschreibreform bis zum Verbot fremdsprachiger Begriffe im öffentlichen Leben. Nein danke!
 
 

Kommentar von Oliver Höher, verfaßt am 03.12.2008 um 22.34 Uhr  
Adresse: http://www.sprachforschung.org/ickler/index.php?show=news&id=1080#13529

Interessant ist immerhin an dieser Stelle, daß das klassische Einwanderungsland, die USA, überhaupt keine Sprache in der Verfassung als Nationalsprache festgelegt hat (das hatten wir hier schon mal in anderem Zusammenhang). Und wo wäre dieses Land heute ohne seine ganzen Einwanderer? Denn waschechte Amerikaner sind ja – wir Deutschen kennen uns damit schließlich ein bißchen aus – eigentlich nur Winnetou und seine Gefährten. Deshalb heißen sie im politisch korrekten offiziellen Sprachgebrauch wohl auch "native Americans".

Der Herr, in dessen Hose ich hier momentan hier sitze (aber nicht etwa seine persönliche), kam übrigens aus Bayern und wollte eigentlich "drüben" nur das schnelle Geld machen, indem er den Goldgräbern Zelte verkauft. Er ist dann gleich dageblieben und hat nicht nur das schnelle Geld gemacht. Nur aus den Zelten wurde nichts...
 
 

Kommentar von Thomas Paulwitz, verfaßt am 03.12.2008 um 21.43 Uhr   Mail an
Adresse: http://www.sprachforschung.org/ickler/index.php?show=news&id=1080#13528

Haben denn all die Staaten, die ihre Staatssprache in der Verfassung erwähnen, eine Dummheit begangen? Grenzen sie Minderheiten aus? So lautet Artikel 8 des österreichischen Bundes-Verfassungsgesetzes: „Die deutsche Sprache ist, unbeschadet der den sprachlichen Minderheiten bundesgesetzlich eingeräumten Rechte, die Staatssprache der Republik.“ Natürlich wird dadurch in Österreich nicht besseres Deutsch gesprochen als in der Bundesrepublik. Ein Verfassungsartikel ist übrigens etwas anderes als ein Sprachgesetz.

(Am Rande: Es wäre sicher nützlich, wenn Sorbisch, Friesisch und Dänisch in einem erweiterten GG-Artikel 22 erwähnt würden. Koschyk hat mir da jedoch widersprochen.)
 
 

Kommentar von Theodor Ickler, verfaßt am 03.12.2008 um 18.54 Uhr  
Adresse: http://www.sprachforschung.org/ickler/index.php?show=news&id=1080#13527

Inzwischen haben viele Einsichtige vor dieser Dummheit gewarnt. Von Thomas Steinfeld wird sich in der morgigen Süddeutschen Zeitung ein kluger Artikel finden, in dem er u. a. schreibt:

"Umgekehrt ist es der deutschen Sprache nie gut bekommen, wenn sie in allzu große Nähe zur Politik rückte oder gerückt wurde. Das gilt für den Allgemeinen Deutschen Sprachverein, der sich im frühen 'Dritten Reich' als 'SA unserer Muttersprache' im Kampf gegen die 'Verwelschung' des Wortschatzes empfahl, ebenso wie für die von den Kultusministern durchgesetzte Rechtschreibreform der Jahre von 1996 bis 2006, deren bleibendes Verdienst darin liegt, zwar nichts reformiert, aber so viel Verwirrung gestiftet zu haben, dass die Einheitlichkeit der Orthographie (oder -fie?) in der Praxis aufgehoben ist."

Der Gesetzgebungsvorschlag richtet sich natürlich – wie der Einbürgerungstest – vor allem gegen die Türken, die das auch sofort gemerkt haben.
 
 

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